Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Decret Königl. Depart. der Finanzen, Section der Steuern, die Ausselung 
der Vieh-Urkunden betr. d. d. 3. Mirz 1812. 
Da mehrere Ortsvorsteher bei Ausstellung der Vieh= Urkunden sich nicht der vorge- 
schrlebenen gedruckten Exemplarlen guf Quart-Blgen bedlenen, sondern dazu bloße ganze 
Drelkreuzer Stempelbogen nehmen, dleses aber zu mancherlei Unordnungen Anlaß geben 
kann; so werden blemit sämtliche betreffende Stellen angewlesen, sich zu Ausstellung der 
Vieh-Urkunden nicht der ganzen 3 kr. Bogen., sondern der gedruckten Exemplarlen zu be,- 
dienen. Stuttgart, den. 3. März 1891. 
Die Bittschriften der evangel. Geistlichen um Anstellung oder Befdrderung betr. 
Da die in dem Staats = und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. Nr. 9. enthaltene 
Verordnung, daß Dienst-Competenten in ihren Blittschriften um Anstellung oder Befdr- 
derung jedesmal ibren Vornamen, ihren Geburksort, den Stand oder Cdarakter ihres 
Vaters, ibre blsherige Dleuste und deren Dauer, inglelchem ihre Besoldung, wenn sle 
bereits in Dlensten stehen, auch die Zabl ihrer Kinder zu bemerken haben, von mehreren 
Geistlichen nicht mehr beebachtet wird, so werden sämtliche Geistliche, welche solche Bitt- 
schriften eingeben, an dlese Verordnung mit dem Anhang erinnert, daß lm Fall der Unter- 
lassung dieser Vorschrift die Bittschriften ohne wellers werden zuräckgeschickt werden. 
Wie denn auch die Dekane zu dergleichen unvellständigen Bittschriften keine Belbe- 
richte zu-geben, sondern ste den Gelstlichen zur Ergänzung zurückzustellen haben. Decret. 
Stuttg. Im Kbhnigl. Ober-Conflstorium, den 6. März 1811. 
Die Juchthaus-Gefäll-Rechnungen von Gotteszell betr. 
Da in den Zuchthaus-Gefällrechnungen von 181 ) elnige Oberelnbriagerelen den Heller 
u 2, andere ader zu #. Kreuzer berechnet hoben; so werden sämtliche dem hlestgen Zucht- 
Ka#s Jugethellte Oberelnbringerelen hlemlt angewlesen, in den Rechnungen ven 1814 und 
so auch in Zukunft den Heller glelchfbrmig zu 1 Kreuser zu berechnen. Den 7. März 1817. 
Suchthaus-Ptegamt Gotteszell. 
Erkenntnisse des Kdnigl. Ehe-Gerichts zu Tübingen. 
Den 4. März 13½1½ wurden geschleden: 
*7) Matihlas Joseph Friedrich Trippner, Gürtler-Obermelster zu Stuttgart, Kl., 
von Christiana Catharina, geb. Kull, von Leonberg, Bekl. ex c#ap. qduasi desert. unter 
Verglelchung der Kesten. 6 
:) Maria Sopbia Götz, von Hellenbach, Oberam's Künjelsan, geb. Herrein, von 
Beodenbof, desselben Oberamts, Kl., von Georz Friedrich G, Bürger u. Zimmermann 
in Hollenbach, Bekl. ex cap. adulieri# veri, unter Verurthellung des Beklagten in die 
o en. 
"S 5) Wurde die Ebe zolschen Rosino Margarethe Bauer, von Jaberfeld, Breken- 
belmer Oberamts, geb. Burgazl von da, Kl., und Georg Bernbaed Baucr, Büörger u. 
Bauer zu Zaberfeld, Bekl. ex cap. imp. annullirt, und Bekl. In die Kosten. verurtheilt.
	        
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