Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Straf=  Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  S#cr.  Reg.  Maj.

Der  1.  Febr.  wurde  der  zu.  Münflugen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gezogene  Vasgant
  Johannes  Huber,  (vusgo  Steken-Jakels  Johannes)  von  Steinheim,  Oberemts  Heidenbelm,
  wenen  Dlebstabls  und  Theilnahme  an  einem  Todschlag  „  neben  Ersatz  der  Kosten'
und  des  Schadens,  mit  zoblfjähriger  Zuchibeusstrafe  in  Gorteszell,  belegt  und  zugleich,
verordnet,  dah  derselbe  nech  erstandener  Strafe  In  elnem  Zwangsarbelishaus  bis  zu  ersprobier
  Besserung  verwahrt  werden  soll.

kodem  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Georg#Frank'"  von  Leukersharsen',  wegem
verübten  Diebstabls,  neben  dem  Schadens  =  und  Kosten-Ersatz  zu  elner  sechsmonatlichen
  Zuchthausstrafe  in  Göttesjell  condemnirt  worden.  «

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  Festungsarbeit  belegt  worden.  «

Uatckm:18..F·ebk-..wukde·gegendie-III-Tenness-wegen-Diebstäbll-und"Istsch«ungens
verhaftete  Raphael  Enderle  und  dessen  Ebewelb  erkannt,  daß  der  Inquislt  Enderle,  neben
Ersatz  des  Schadens,  so  wle  seiner  Arrest=  und  #tel  der  Unrersuchungskosten  zu  fänfjähriger
  und  dessen  Ebewelb,  neben  Erstatrung  ihrer  Arrest=  und  des  Rests  der  Untersuchungs-=Kosten,
  zu  Eisjäbriger-Zuchthauestrafe  condemulet,  und  nach  erstandener  Strafe,  ersterer
bis  zu  selner  Besserung  in  eln  Zwangsarbeltshaus-  gebracht#,  letztere  aber  aus  dem  Kb#greich
  verwlesen  werden  soll.

Kodem  ist.  der  zu  Rottenburg  verbaftete  Idsepb  Kreidler  vomw  Salzstätten,  wegen
troßen  und  quallfieirten  Diebstahls,  neden  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  dreijährlger
  Zuchthausstrafe  verurtheilt  worden.

Unterm  :2.  Febr.  wurden  gegen  die  zu  Rledlingen  in  Verhaft  und  Untersächung  gekommene
  Johann  Haupt  und  Consorten  folgende  Strafen  erkannt  2.

1)  Jobann  Haupt,  von  Schneckenbofen#  wurde  wegen  seines  Jauner=  bebens,  der  von
lhm  verübten  Räuberel#en,  Diebstähle  und  Fälschungen  nebem  dem  Ersatz  der  Kosten  und
des  Schadens  zu  einer  fünf  und  zwanzigjährigen  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell  verurtheilt,
und  soll  derselbe,  nach  erstandener:  Strafe##dies-  vitae  im  elnem  Zwangsarbellshaus  verwahrt
  werden.  .  ·

2)  Die  Franziska  Luz  aus  Kirchhelm  im  Rles'  wurde  wegen  Cöncubinats  u.  Tbeilnabhme
  an  Diebstäaͤhlen,  neben  Erslattung  der  Kosten,  zu  Elnjähriger  Zuchthausstrafe  in
Ludoigeburg  mie  dem  Anhang  condemnire,  daß.  dleselbe  nach  deren  Ablauf  Iin  einem:
Zwangs-Atbelrebause  bis  zu  erprobter:  Besserung=  untergebracht  werden  foll-.

5)  Mau#dlas  Blersch,  Bestinder  zu  Wernthal,  Oberamts  Riedlingen,

4)  Joseoh  Haupt,  von  Stetten),  Oberamts-  Wlbliagen,  fünd-  wegen  Beherbergung:
von-  Vaßanten  und  Erkaufung  gestohlener,  Waaren  #,  jeder  mitt  sechsmonatlichrre  Festungsarbelt
  belegt  worden.

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