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Straf= Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals.
Ad Mand. S#cr. Reg. Maj.
Der 1. Febr. wurde der zu. Münflugen in Verhaft und Untersuchung gezogene Vasgant
Johannes Huber, (vusgo Steken-Jakels Johannes) von Steinheim, Oberemts Heidenbelm,
wenen Dlebstabls und Theilnahme an einem Todschlag „ neben Ersatz der Kosten'
und des Schadens, mit zoblfjähriger Zuchibeusstrafe in Gorteszell, belegt und zugleich,
verordnet, dah derselbe nech erstandener Strafe In elnem Zwangsarbelishaus bis zu ersprobier
Besserung verwahrt werden soll.
kodem ist der zu Ellwangen verhaftete Georg#Frank'" von Leukersharsen', wegem
verübten Diebstabls, neben dem Schadens = und Kosten-Ersatz zu elner sechsmonatlichen
Zuchthausstrafe in Göttesjell condemnirt worden. «
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Uatckm:18..F·ebk-..wukde·gegendie-III-Tenness-wegen-Diebstäbll-und"Istsch«ungens
verhaftete Raphael Enderle und dessen Ebewelb erkannt, daß der Inquislt Enderle, neben
Ersatz des Schadens, so wle seiner Arrest= und #tel der Unrersuchungskosten zu fänfjähriger
und dessen Ebewelb, neben Erstatrung ihrer Arrest= und des Rests der Untersuchungs-=Kosten,
zu Eisjäbriger-Zuchthauestrafe condemulet, und nach erstandener Strafe, ersterer
bis zu selner Besserung in eln Zwangsarbeltshaus- gebracht#, letztere aber aus dem Kb#greich
verwlesen werden soll.
Kodem ist. der zu Rottenburg verbaftete Idsepb Kreidler vomw Salzstätten, wegen
troßen und quallfieirten Diebstahls, neden Ersatz der Kosten und des Schadens, zu dreijährlger
Zuchthausstrafe verurtheilt worden.
Unterm :2. Febr. wurden gegen die zu Rledlingen in Verhaft und Untersächung gekommene
Johann Haupt und Consorten folgende Strafen erkannt 2.
1) Jobann Haupt, von Schneckenbofen# wurde wegen seines Jauner= bebens, der von
lhm verübten Räuberel#en, Diebstähle und Fälschungen nebem dem Ersatz der Kosten und
des Schadens zu einer fünf und zwanzigjährigen Zuchthausstrafe in Gotteszell verurtheilt,
und soll derselbe, nach erstandener: Strafe##dies- vitae im elnem Zwangsarbellshaus verwahrt
werden. . ·
2) Die Franziska Luz aus Kirchhelm im Rles' wurde wegen Cöncubinats u. Tbeilnabhme
an Diebstäaͤhlen, neben Erslattung der Kosten, zu Elnjähriger Zuchthausstrafe in
Ludoigeburg mie dem Anhang condemnire, daß. dleselbe nach deren Ablauf Iin einem:
Zwangs-Atbelrebause bis zu erprobter: Besserung= untergebracht werden foll-.
5) Mau#dlas Blersch, Bestinder zu Wernthal, Oberamts Riedlingen,
4) Joseoh Haupt, von Stetten), Oberamts- Wlbliagen, fünd- wegen Beherbergung:
von- Vaßanten und Erkaufung gestohlener, Waaren #, jeder mitt sechsmonatlichrre Festungsarbelt
belegt worden.
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