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Englische Fabrikate. S. Handel.
Erndt-General-Rescript, 36.
Estafetten. Verordnung, den Dienst derselben betreffend, 52.
Eremte. Was in Sterbfällen derselben vou den Königl. Oberbeanken zu beobachten, 59.
Fall-Lehen. Sicherstellung der Rechte des Oberlehenherrn bei Allodificationen, 20.
Farbbölzer. Impost, 64.
Fernambukbolz. Impost, 6é4.
Heucr-Polizei. Feuerzeichen bei einem in Stuttgart und der Nachbarschaft ausgebrochenen
Brand, 1. Bessere Berwahrung der Dachbffnungen, 34. Verbot der seuergefäbrlichen.
Verbindungs-Thüren zwischen den Küchen und Ställen,
(Ober-) Finanz-Kammer. Königl. Verordnung, die Prozeß-Kosten und Strasen in Rechtsstreitlg=
keiten der Königl. Kammern betreffend, 33.
Horstwesen. Königl. Normal-Verordnung, das Schießen oder Fangen des Wildprets von den Ki-
— nigl. Sort, Offteianten betreffend, 39.
Srealralch Manifest, die Verhältnisse mit Frankreich betreffend, 65.
rucht-Accise. S. Arccise. »
uhrleute. Bestrafung der Fubrleute, die sich von ihren Pferden entfernen, 14.
ärsten und Grafen, mediasirte. Die von denselben ertheilten Titel betreffend, 19.
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Gantsachen. Was bei der Gantverweisung zu deobachten, 15. Wie die Gantsachen durch die Un-
terämter und Bezirks-Amteschreibereien zu behandeln, 15.
Garn. Ausfuhrzoll von Abwergen-Garn, 32.
Geld. Was bei den Geld-Lieferungen zu den Königl. Hauptkassen zu beobachten, 20, 54.
Gemeinden. S. Communen. ·
Gerichte. Senichtng eines eigenen Oberamts, Gerichts für die Einwohner des Stuttgarter Amts=
eramts, 14.
Gerichtsbarkeit. S. Criminal-Gerichtsbarkeit.
Geschenke. Königl. Dienern ist die Annahme von Hochzeit= und andern ähnlichen Geschenken von
ihren Untergebenen verboten, 13.
Geschlossene Zeiten. S. Sbesachen. ½*ê½.
Gewebr. Den Berichten in Gewebr-Verheimlichungs= Fällen sind pöpstkatamtl. Jeugnisse übrr die
körperliche Beschaffenheit der Inculpaten belzuschließen, 6o.
Gewürz. Nägelein. Impost, 66é.
Gips. Aufbebung des Verbots der Ausfuhr des ungemahlenen Gipses, 76.
Güterbestätter. Der Speditions= und Waareuhandel ist denselben verboten, 25.
Gymnasien, Prüfung der Candidaten zu Lehrämtern an den kathol. Lcceen und Gpmnasten, s5.
H.
Handel. Den bei den Waag- und Lager-Haäusern angestellten Officianten ist der Speditions- und
Waaren-Handel verboren, 25. Vorschriften fuͤr die mit Tabak handeluden Kauflente und
Tabaks-Fabrikanten, 57. General-Verordnung, den Handel mit Colonial Waaren nund
mit englischen Fabrikaten rc. betreffend, 64.
Kebammen. Verordunung, den Unterricht der Hebamwen betreffend, 9.