L
das
22
ruͤcksichtlich seiner auf das Lehen-Surrogat habenden Rechte sichergestellt, oder da-
fuͤr mittelst einer zu treffenden billigen Uebereinkunft sogleich abgefunden und
entschädiget werde, als wozu nach der zum voraus erklaͤrten allerhoͤchsten Absicht,
die Aufhebung des Falllehens-Nexrus zu begünstigen, die Königl. Ober-Finanz=
Kammer sich geneigt finden lassen wird.
4) Von der auf solche Weise vollständig berichtigten Verwandlung, oder Allodi-
fication des Lehens, und der obgedachtermaßen erfolgten Sicherstellung der lehenherr=
lichen Rechte auf das Lehens-Surrogat, oder ausgemirtelten angemessenen Entschädi-
gung bafür, hat sofort der Vasall an die Königl. Lehensbehörde unter ober= und ka-
meralamtlichem Beibericht documentirte Anzeige zu erstatten, damit die vorgegangene
Veränderung der Sache, und der Einkünfte in dem nächsten Lehenbrief bemerkt, und
fen so von ihm selbst in die künftigen Lehensbeschreibungen aufgenommen werden
e.
8 Wornach sich also von Seiten der Koͤnigl. Vasallen sowohl, als der betreffenden
Königl. Ober= und Cameral-Beamtungen zu benehmen, und in vorkommenden Faͤllen
Erforderliche in Gemäßheit gegemwärtiger allerhöchsten Verordnung genau zu be-
obachten und zu verfügen ist. Sturtgart, den 2. März 1815.
Konigt Ministerium des Innern und der Finanzen.
Graf v. Reischach. Graf v. Mandelslohe.
Eintheilung der Amtschreiberei-Bezirke im Oberamt Brackenheim.
Se. Koͤnigl. Maj. geruhten in allerhoͤchstem Rescript vom 26. Februar, die
Amtsschreiberei in den Orten Fürfeld und Bonfeld, Oberamts Heilbronn, mit der
ersten Orts-Vorstehers = Stelle in Fürfeld dem vormaligen Patrimonial-Beamten
Reinhard von Bonfeld, und --
die erste Ortsvorstehers-Stelle in Schwaigern, Oberamts Brackenheim, dem dor-
tigen Amtsschreiber Braun mit dem Prädikat eines Amtmanns zugleich zu überrra-
gen, auch die Eintheilung der Amtsschreiberei-Bezirke in dem Oberamte Brackenheim
wie folgt, allergnädigst zu genehmigen.
I4) Central-Stadtschreiberei Brackenheim mit den Orten: Brackenheim, Voten-
heim, Eleebron, Dürrenzimmern, Haberschlacht, Hausen, Klingenberg, Meimo-
heim, Reipperg, Nordhausen, Nordheim.
II) Amtsschreiberei Güglingen mir den Orten: Güglingen, Eibenspach, Frauen-
immern, Hafnerhaslach, Ochsenbach, Spielberg, Sbockhein Weiler, Leonbronn,
ichelbach, Ochsenburg, Zaberfeld, Pfaffenhofen.
II) Amtsschreiberei Schwaigern mit den Orten: Schwaigern, Massenbach,
Massenbachhausen, Kleingartach, Niederhofen, Stetten.
Stuttgart den a#. Februar 1315. Königl. Ministerium des Innern.
Graf v. Reischach.