von den Anzeigenden bestätigen zu lassen, daß sie bei der Miederkunft
zugegen gewesen sind. (Dergl. B. Nr. 24—32).
Bezüglich der Feststellung der Hersönlichkeit der Anzeigenden
siehe A 8 und B. Wr. 4 und der Unterzeichnimg der Urkunde
A 10 mit B. Wr. 5 und 6.
8 18 des P. G.
5. Die ESintragung hat zu enthalten:
1. Dor- und Familiennamen, Stand oder Gewerbe, Wohnort
(Straße und Dausnummer) des Anzeigenden,
Ort, Tag und Stunde der Geburt,
Geschlecht des lindes,
Dornamen des kttindes,
Dor= und Familiennamen, Religion und Stand oder Gewerbe
und Wohnort der Eltern.
Die Religion des Anzeigers muß immer angegeben werden,
wenn der Vater oder die Wutter die Anzeige erstatten, aber nicht,
wenn sie von einer dritten Herson (Hebamme, Arzt u. s. w.) erstattet
wird. (Dergl. B. Wr. 24—32).
Bei der Geburt des lindes einer Wit we oder geschiedenen.
Frau hat der Standesbeamte durch die Art des Eintrages der
Geburt ersichtlich zu machen, ob die Geburt eine eheliche oder
uneheliche ist. Bei Berücksichtigung der Seit des Ablebens des
Ehemannes oder der Seit der Shetrennung und der SEmpfängniszeit
wird dem Standesbeamten die Beurteilung dieser Frage nicht
allzuschwer fallen. (Dergl. B. Vr. 26, 2% und 30).
§ 22 Abs. 1 des P. G.
Beispiele von Geburtsanzeigen:
1. durch den ehelichen Dater: (B. Wr. 23).
2. durch die Hebamme:
a. einer ehelichen Geburt: (B. Nr. 24).
b. einer unehelichen Geburt: (B. Wr. 25).
c. einer ehelichen Geburt, die Kindsmutter ist eine Witwe:
(B. Wr. 26).
d. einer unehelichen Geburt, die Kindsmutter ist eine Witwe:
(B. Vr. 27).
5. durch den Arzt:
a. einer ehelichen Geburt: (B. Wr. 28).
b. einer unehelichen Geburt: (3. Wr. 28).
4. durch eine andere Herson:
a. einer ehelichen Geburt: (B. Wr. 20).
b. einer unebelichen Geburt: (Ba Wr. 29).
c. einer ehelichen Geburt, die Kindsmutter ist eine Witwe:
(B. Wr. 30).
d. einer unehelichen Geburt, die Kindsmutter ist eine Witwe:
(B. Wr. 30).
e. einer unehelichen Geburt, die Kindsmutter ist eine abgeschiedene
Frau: (B. Nr. 31).
f. einer ehelichen Geburt, bei vorübergekhendem Aufent-Ralte
der Kindsmutter: (B. Wr. 32).
DODO