Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Eßlin B Der allhiesige Schaafwelb- Besland geht an Ambrosi d. J. zu Ende. Es wird des- 
wegen am Montag den 15 Merz eine neue Verleihung aursg 5 Jahr vorgenommen, die Wae aber 
nur als Sommer und Stechwaide angetragen werden. Dieses wid mir dem Anhang allgewein be- 
konnt gemach:, daf 1) hier kem elgenes Schaofbaus ist, daß es ader hHinlänglich Gelegenhen gibt, die 
Schaafe unterzubringen, 2) daß dem Beständer der Pforch aufs ganze zahr überlassen wird., daß er' 
aber dagegen Pforch und Hurden aulchaffen muß, 3) vat die Sommerweande nur mit 175 200 Siük 
bechlagen werden darf, und dog an Marriai die Schaafe alle Waidpläze geräumt haben müssen; 4) 
daß das j#ihrliche Bestandgeld die Csutions= Summe wird, welche entweder in liegenden Götern oder 
burch tüchtige Bärgen eiagelegt werden muß. Den 1. Merz 1515. K Oberamt. 
Heilbronn. Samstag den 1. April d. J. wird die Cemmun= Schlferel zu Horkheim welche 
zwar mit 400 Stük Schaafen beschlagen werden darf, wovon aber die Bürgerschaft 200 Stäcke hält, 
vud der Beständer nur zu 200 Stück berechtigt it, aufs Neue auf 5 Jahre von Michaclis 1615 an 
im Aufstreich verpa Ptet werden. Der Pe hat die Sommer= und Winrerwaide und dabei das ge- 
raumige Schaafhaus mit Sallung nebst einem dobei befindlichen Gärtchen und 1 Morg 1 Vru. Wle- 
sen zu geniessen Die Liedhaber zu diesem Pacht haben sich mit Messterbriefen und ohrigkeitlichen Ver- 
indgens Zeugnißen versehen, an dem obgenaunten Tage hier in Heilbronn auf dem Maibauß im Zime 
mer Nr. 1. Morgens um 8 Uhr einzufinden. Deo 106. Febr. 1615 K. Oberamt. 
Hohenstadt,. Oberamts NAalen. Die Commun-Sommerschaafweide von Hohenstadt, welche 1.5 
Stücke erträgt, wird Freitag den 17. Morz in Mümsten an den Meistbictenden im difculluden Auf- 
Kich auf 3 Jahre verliehen werden. Denu 3. Merz 1615. Kis. Obcramt. 
Gmönt. Der abwesende Militairpflichtigs Franz Joseph Weihreter von Mbgglingen wird an- 
dourch zum dritten und leztenmal aufgesordert, inverhalb 4 Menatken a dato vor der unterzeichneten 
Scelle zu erscheinen, und 8 der Conscription zu unrerwerfen, widrigenfalls nach Verlauf dieser 4 Mo- 
aaten scin Vermdgen confiscirt werden wurde. Den 18. Febr. 10415. K. Oberamr. 
orb. Der sich wlederholt entfernte Conserlprionspflichtige Georg Joachim von Altheim wird hie- 
mit aufgesordert, lunerhalb 4 Monaten in semn Heimwesen zurückzukehren, und bei der unterzeichneten 
Stelle unter den gesezlichen Präjudlcien sich zu melden, ansonsten nach deren fruchtloser Verstreichung 
bie gesezliche Strafe gegen ihn eintreten wird. Den 4. Merz 1515. Kin. Oberamt. 
Wiblingen. Nachstehende, vor emanirter 2ter Conscripfionsordnung aus den Kbnigl. Staaten 
sch eurfernte Militairpflichiige werden in Gemäsheit eines allerhöchsten Befehls der Justize Sektion des 
Kduigl. Kriegs-Departementé,, unter dem Rechtsnachtheile der Confiscation ihres gegenwärtigen und 
ukunstigen Vermögens, ond bei Strase doppelter Milirairdienstzeit, aufgeforderr, binnen 4 Monaten 
4 vor dem unterzeichneten Oberamt zu stellen, und den Conscriptions-Gesezen Genüge zu leisten, und 
war: 1) zum deitten und leztenmal von Wiblingen: Joseph Roman Uasld, Schreiner. Von 
Illerrteden: Thadd# Buk, Müller. Fellr Mader, Mezger. Ven Laupheim: Franz Bauer, 
chmid. Zum zweitenmal: Von Lauphelm: Conr. Maucher. Schuster. Von Sulmingen: 
Goitfe. Merkle. Schmid. Andr. Rauß, Schreiner. 5) Zum erstenmal, von Laupheim: Joseph 
Schick, Schreiner. Den 26 Jan. 1815. Kön. Oberamt. 
  
  
Hobenstaufen., Gbppinger Oberamts. (Kaßirte Unterpfandszettel betreffend) Für den Lamm- 
wirib Georg Seiz von Hohenstausen, welcher Geld aufzunehmen gendtoiget war, wurden von dem 
Magistrar daselbst unfkerm 7. Nov. vor. Jahrs ein Unrerpfands, Zettel für ein Anlechen von 2000 fl., 
and unterm 22. Dec. v. J. abermals 2 Unterpfands= Urkunden die eine für 600 fl. und die andert sär 
400 fl. ausgefertigt. Diese 3 Aalehen kamen nicht zu Stand, es wurde daber spiterdin für eine Cura# 
beel des Herru Hof= und Finan Raths v. Knapp in Stuttgart ein áter Unterpsands = Zeitel für vie 
Sunru von 1000 fl. ausgesiellt. Diese lezigemelte nech gältige, und die oben angezeiis#te unterm 
7. Nov. für 2000 fl. ond unterm 22. Dec. für 400. fl. und 000 fl. ausgefertigte nun durchaus ungälit- 
#e Unterpfands-Zeitel find abhanden gekommen. Zu Verhütuag jeden Meßbrauchs, der miit diesen Ur-
	        
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