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Mechte, Erkennenige des Kän. Ober, Justip, Colleglams.
1) Die Appellations= Sache von Göppingen zwischen Isaak Ottenheimer zu Jeben-
hausen, Bekl. Anten, und Ludwig Heinrich Lisenlohr) Kaufmann in Schorndorf,) Kl.
Aten) eine Sch #forderung betr.) wurde wegen Mangels einer gegründeren Beschw.##de
per Rescripturn verworfen. Sturtg. den 7. Dee. 1814.
2) Die Upvpellarions= Sache von. Besigheim zwischen dem Stedtgericht zu Wein-
Herg, als dortrgem Communvorsteher und Uoministrator der Stadtkasse Anten, sodann
dem àAl. Dobelmann, Stadrfarrer in Beilstein Aren, eine hypotherarische Schuldforde=
rung derreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde per Kelcriprum ver-
worfen. Ibid. eod. «
3)DieIlppcllstionsiSachevonUanzwifchendemKaufamnnGabrielDaoidLam
gensee daselbst, Kl. Aten, und dem Fuhrmann Johann Martin Baier von da, Beklagt.
Ance, die von lezterem gegen die Verwerfuung seines Restitutions-Gesuches intecponirte
Apoellation betr., wurde wegen versaͤumter Aeten-Einlegung von Amtswegen pri Rescript.
verworfen, wodurch zugleich ·
4) die von Langensee gegen das der Baierschen Appellation deferirende Decret des
Oberamtsgerichts eingelegte Berufung ihre Erledigung erhalten hat. Stuttgart, den
13. Der. 1814.
Scraf, Erkenntuisse des Königl. Criminal, Tribunals.
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. "
Amt.Dee.istberzuAltdorfverhafketeMatthias’"Thu1-nervonStrich,Ober-oth-
Ravensburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz aller Kosten, zu sechsmo-
natlicher Festungsarbeit verurtheilt worden.
en 5. Dec. wurde der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene
Franz Philipp Seeger von Gündelhard, Oberamts Crailsheim, wegen wiederholten Dieb-
stahls, neben dem Ecsaßtz aller Kosten mit anderthalbjähriger Festungsarbeit belegt.
Unter dem 12. Derc. ist der zu Heilbronn verhaftete Jakob Hôpfer von Willsbach
Oberamts Weinsberg, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, zu neunmonatlicher
Zuchthaußstrafe und zu Bezahlung sämtlicher Kosten condemnirt worden.
Kodem wurde der zu Leutkirch, wegen wiederholter Wilderei, in Verhaft und Un-
tersuchung gekommene Joseph Högerle von Heimertingen, im Königreich Baiern) mit
neunmonarlicher Festungsarbeit bestcaft, und rücksichtlich der Conffsraeion des Gewebrs
und des Kosten-Ersazes, so wie der nachherigen Verweisung des Inquissten aus den Kö,
migl. Staaten das ESrforderliche verfügt.
Am 17. Dec. ist der zu Ulm verhaftete Joseph Schmuz von Stetten, Oberamts
Wiblingen, wegen wiederholeen Diebstahls, neben dem Ersaß aller Kosten zu achemonat-
licher Festungsarbeit und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß bis zuakerprobter Bes-
kerung verurtheilt worden.