Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Geislingen. Der bei dem Kdnigl. Infanterie= Reglment Nr. 2. Herbas Wilhelm, unter dem 
Lten Bataillon gestandene Soldat Bernhard Schwarzkopf von Weissenstein gebürtig, ist zu Anfang des 
vorigen Monats im Urlaub desertirt. Sämtliche Hoch= und Wohlldbl. Obrigkeiten werden n#u# hie- 
durch geziemend ersucht, auf diesen Deserreur zu sahnden, denselben, wenn er betreten wird, zu arrce 
tlren, und woblverwahrt entweder an das bee Oberamt oder an das Regiments -Commando nach 
Schorndorf einzuliefern. Den 6. April 1615. Kdn. Oderamt. 
Lindorf. Der Deserteur, Jobann Georg Beuerle, Tambour, vom Infant. Regiment Nrc. 5., 
aus Lindorf gebürtig, ist aus dem Rekruten-Werwahrungs= Zimmer in Stuttgart entwichen. ESs ist 
auf denselben, nach allerbdchstem Befehle, zu fahnden, und er auf Betreten zum Knigl. Commando 
des Insanterie Regiments Nr. 3, zu Ellwangen zu licfern. Den 13. Wert, 16315. 
« Koͤn. Oberamt Kirchheim. 
Wiblingen. Der unter dem Königl. Infanterse-Regiment Nro. 4. stehende Gemeine, Blaus 
Nieß, von Dellmensingen, disseitigen Oberamts, entfernte sich Mittwochs den 15. Merz Abends, aus 
der Garmson Ulm, obne daß er bisher auefindig gemacht werden konnte. Nieß ist 21 J. alt, und 
mißt 5 Fuß, 0 JZoll und 5 Lin. Alle Hoch= und Wodlldbl. Civile und Militair: Behdrden, werden da 
ker geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling genau zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und 
wohlverwahrs anher einliefern zu lassen. Deu 18. r* 1615. Koͤn. Oberamt. 
Nürtingen. Da der hiesige Buͤrger-Sohn, Carl Heinzelmann, Mezger-Pursch, auf den von 
Selren seines Paters an ihn ertassenen Aufruf zur Rartehr nach Hause sich bis jezt noch nicht daseldst 
eingefunden har, so wird er biemit auf eine unter dem 15. Me d. J. von dem Königl. Crlminal- 
Rribunal ergangene Resolution wiederholt aufgefordert, sich unverzüglich vor der unterzeichneten Stelle 
einzufinden, um ihm eine allerhöchste Straf-Verfügung publiciren zu können. 2½ 4. April 1815: 
u. Oberamt. 
Nalen. Dem Georg Beswener Besiänder vom Mezel Gehrenhof wurden in der Nacht vom 
25. Merz 10, 4 und 60 schäusüüche Hähnunrl ans seinem Schaasstalle im Hofe gestohlen, wovon jeder an 
beiden Obren mu einem sogenannten vLeinterkersen bezeichnet gewesen sei. Derselbe hat Verdacht auf 
den Sohn des Schäfers Theodor Zügel von Murrhart, welcher Joseph beile. Dieser ist mittlerer 
Größe, ungrfähr 16 bis 19 J. alt, har schwarzbraune Haare, dergleichen Gesichtsfarbe, etwas spitzige 
Nase, millelmäsigen Mund, spitziges Kinn, gute Zähne, gekleidet mit einem herunter geschlakten Hur, 
weisten Jwilchkiut#l roth ausgeschlagen, roth küchenem Leiblen, langen wollenen Ueberhosen und Pech- 
sttefel. Trüä#t auch eine schwarze lederne Hundekuppel über die Schultern, und führt einen kleinen et- 
was mehr schwarzen als rothlichten Hund mit sich. Sämtlich Hoch= und Wohllbbl. Justiz= und Polis 
Jei Behörden werden nun ersucht, auf diese hier beschriebene Person als auch auf die gestohlene Sa- 
chen genau fahnden, und sie auf Betreten wohlverwahrt an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. 
Den 50. Merz 1815. Kdn. Oberamt. 
Tübingen. Dem hiesigen Börger und Becker Jehann Friedrich Heckenhauer 1# in der letztver- 
gangener Nacht, mittelst gewaltsamen Einbruchs in sein Haus und gewalssamern Erbrechung zweicr 
darinn befindlichen Commode folgendes an Gold entwendet worden: 6 Souvrainsd'or à 16 fl. —0 fl. 
1 duto 8 fl., 10 Mard'or à 7 fl. 20 kr. — 73 fl. 20 kr., 1 doppelte Dukare 11 fl., 10 einfache ditto 
55 fl., 2 doppelte Dukaten, so gefaßt gewesen, 22 fl., 1 einfache ditto § fl. 30. kr., 71 alte Carolins. 
A 11 fl. — 6 fl. 30 kr., 3 alte Louied'or à 9# fl. — 20 fl. 15 kr., 64 franzbfische ditto à 11 fl.— 
71 fl. 30 kr. Im ganzen also für 454 fl. J kr. Da an der Entdeckung dieses Diebstahls vieles gele- 
gen ist; so werden säntliche Polizei.= Bebbrden geziemend ersucht, falls irgend etwas daven in Erfah- 
rung gebracht würde, was durch das Ausgeben der benannten Geldforren leicht gescheben döürfte, die 
unterjeichnete Stelle sogleich davon in Kenninß zu sezen, überhaupt aber auf den Dieb fabnden, und- 
ihn im Betretiungesall wohtverwahrt anher einlieforn zu lasse#e. Es wird noch dabei bemerkt, daß dem- 
jeninen, der den Dieb entdecken würde, eine anseczaliche Belohmung von dem Bestehleuen werde ge- 
Micht werden. Den 5. April 1615. Kbn. Oderamr. 
 
	        
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