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ehne bis jezt etwas von sich hoͤren zu lassen. Es werden daher alle Hoch- und Wohllbbl. Civil- und
Militair- Behdrden geziemendst ersucht, diesen Deserteur auf Betreten arretiren, und woblverwahrt
entweder an das hicsige Oberamt ober an das Commando des Konigl. Wuͤrttemb. Landwehr-Regiments
Nr. 2. in Hohenheim ausliefern zu lassen. Den 5. Mai 15415. Koͤn. Oberamt.
Calw. Der bei der ersten Onvriers- Compagnie gestandene Ouvrier Conrad Firnhaber von Tei-
nach gebürtig, ist den 1. April d. J. aus der Garnison Ludwigsburs desertirt; es werden deswegen
#alle Polizeistellen ersucht, auf dlesen Deserteur genau zu fabnden, ihn auf Betreten aw#etiren, urd enr-
weder hieher oder an die nächstgelegene Milirr. Behdrde wohlverwahrt einzuliefern. Calw, den 16. Mai
1815. « Koͤn. Oberamt.
Esllwaungen. Da fich der bei dem Koͤnigl. Leib- Infanterie-Regiment Nr. 1. eingetheilt gewese-
ne Rekrut Caspar Lehr von Kaltenwag biesigen Oberamts unterm 3. d Mon. ohne Erlaubniß aus seis
ner Garnison Stuttgart entferate, und von demselben seither nichts mehr in Erfahrung gebracht wer-
den konnte; so werden alle Hochlbbl. Polizei = Behdrden geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fadn-
den, und ihn auf Betreten wohlverwahrt anher liefern zu lassen. Den 11. Mei 1815. K. Oberamt.
Markgrbningen, Oberamts kudwigsburg. Der bei der Kdnigl. Futzgarde= Batterie gestande-
#e Arrillerist Christian Vetterle von Werreebge ist den 9. April d. J. aus hiesiger Garnison deser-
ti . Es wird deshalb gebeten, auf denselben zu fahnden ihn auf Betreten zu arreliren, und wohl-
verwahrt entweder an das h#eige Oberamt oder an das Khnigl. Artillerie-Commando adlicfern zu las-
sen. Ludwigsburg, den 15. Mai 1615. Koͤn. Oberamt.
Riedlingen. Von dem Artillerie- Corps ist der Semeine Conrad Harm von Kappel hiesigen
Oberamts gebuͤrtig, im Monat Merz d. J. im Urlaub desertirt. Es werden daher alie Hoch· und
Wohlldbl Civil = und Militair= Behbrden geziemend ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn auf Berre-
ten zu arretiren, und an die unterzeichnete Stelle wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 5. Mat
4615. Koͤn. Oberamt.
Rottenburg am Neckar. Der in dem hielgen Arbeits = Haus befindlich gewesene freiwillige
. Urdeiter Martin Walker von Pfrondorf, Oberemts Tübiugen, hat sich beute von einem Spaziergang.
aus entfernt, und wird seit 2 Uhr Nachmutags vermißt. Sämtliche obrigkeitliche und Polizei Behdre
den werden daber ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und wohlverwahrt
Heher einliefern zu lassen. Derselbe ist 48 Jahr alr, 6“ gros, untersezter Statar, breiten Angeßichts,
schwarzbrauner Haarc, hoher S #tirne, brauner, schwachen Augtremmen= eindugig, spiziger Nase, eine
gefallener Wangen, kleinen Mundes, etwas aufgeworfener Lippen, guter Zähne, schwachen Barts,
tunden Kinns und breiter Schultern. Bei seinem Emweichen war er bekleidet, mit ver chmutzten weis
zwilchenen Hosen, einem solchen Wammes, einer alten blau tüchenen Weste, einer schwarzen ledernen
Kappe, grauen Strümpfen und Schuhen. Den 16. Mai 1815. Kiu. Oderamm.
Sulz am Neckar Am 25 Febr. d. J. wurden von der Gemeinde Pöhringen biefigen Ober-
amts 6 Mann als Wächter gegen die in dem dortigen Gemeinds -Wald bäufigen Harzdiebe ausge=
schickt Einer dieser Wächter wurde von einer Parihie undekarnter Harzdiebe auf der Stelle erschlas
en; andere derselben tbeils mehr theils minder bedcutend verwunder, als sie im Begriff waren, die
iede zu arrctiren Da seitber alle Nachforschungen zu Auffindung dieser Harzdiebe vergebens waren,
so ist das unterreichnete Oderamt allergnädigst beauftragt, es zur allgemeinen Kenntnif zu bringen:
daß demjenigen welcher die Urheber dieses Todtschlags entdeken wird, eine Belohnung von zehen Ca-
rolins und neben diesem, wenn er Minchuldiger, nur aber selbst nicht der Todtschläger wäre, die
Freideit von aller Strafe allergnädigst zugefßichert ist. Es werden nunmehr alle, besonders aber die
dem biesigen Oberamt vabe gelegenen Obrigkeiten um die allgemeine Bekauntmachung diescr allerhdch-
ü#en Entschnesfung geziemend ersucht. Den 15. Mai 1615. Kdn. Oberamr.
Tübingen. In dem hiesigen Amtsort Dutzlingen sind die natörlichen Blartern eusgebrochen,
wevon jedermann andurch in Kcuntniß gesezt wird. Den 15. Mai 1815. K. Obcrant.