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Nechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Jnstlz= Colleglmss.
1) In der Debit-Sache des gewesenen Domkapitularen in Sllwangen, Freiherrn
von Sturmfeder, wurde nachdem bereits die Claflillcatoria über sämtliche eingeklagte Po,
sten, 70 an der Zahl gefaßt war, von demselben noch vor Publikarion der Uuthel ein
pactum dilatorium und rewillorium den Glaubigern anerboten" und mir diesen nach mehr,
faleigen Verhandlungen unter der Leitung des Königl. Ober-Justiz,= Collegii unter heu-
tigem Tage wirklich zu Stande gebracht. Stuttgart, den 8. Mai 1878.
2) In Sachen erster Instanz zwischen dem Magistrat der Stadt Giengen Inten
und der Königl. Section der Lehen) Jatin) die Wiedereinsehung in den Bestz und Ge-
nuß der Gefälle aus den v. Hakhenschen Lehenstücken betreffend; wurde der Intische Ma,
gistrat mit seiner possessorischen Klage abgewiesen. Ibid. eod.
3) Die Appellations= Sache von dem Oberamts= Gericht Reckarsulm zwischen der
Heiligenpflege Dahenfeld Untin und dem Güterpfleger der Marx Wagenblastischen Con=
eurs-Masse Aten, Vorzugsrecht im Concurs betreffend wurde ob defeklum lumms appel-
labilis per Releript. verworfen. Stuttg. den 9. Mai 1815.
4) In der Rechts, Sache erster Instanz zwischen der von Neubronnerischen Curatel
zu Kempten, Klägerin) und der Frau Gräfin von Stein zum Rechtenstein zu Emerkin=
gen Befl. plto debiti ex mutuo, wurde Frau Bekl. von der erhobenen Klage freigespro,
chen. Stuteg. den 19. Mai 1815.
Erkenntniße des Kbnigl. Ehe-Gerschts.
Den a4. Mai wurde
1) in der Shescheidungs= Klagsache des penssonirten Königl. Großbtittanischen Ma-
sers und Bürgers zu Cantstadt, Peter Joseph Donzel, Kl. gegen Maria Elisabeth, geb.
von Paravicini aus Celumbo, Bekl. ex cep. adulterü pralumtü durch Bescheid auf Be,
weis erkannt.
à2) Johann Georg Hörz, Burger und Bauer zu Bohnlanden) Stuttgarter Amts-
Oberamts,) Kl. von Anna Maria, geb. Schaible von da, Bekl. et cap. dnali delert.
unter Veryleichung der Kosten geschieden.
3) Die Ehe zwischen Johann Michael Reitter, Bürger und Schneidermeister zu
Böblingen, Kl. und Christiana) e. Ruof von Sindelfingen, Böblinger Oberamts,
Bekl. ex cep. doli annullirt, und Bekl. in die Kosten verurtheilt.
Ludwigsburg. S#mtliche verrechnende Beamtungen, welche mit der Casse der
unterfertigten Stelle in irgend einer Verrechnung stehen, werden hierdurch aufgefordert,
die Vergleichungen von Georgi#e1814 bis 1815. in allthunlichster Zeitkürze in huplo zu
übergeben. Den zo. Mai 18rS Kön. Bau= und Garten, Direction daselbst.
Stutegart. Die Befßtellungen uod Pränumergtionen auf dos Staats, und Re-