Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 32. 1815. 239 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 8. Jul. 
  
  
Se. Königl. [Masestät haben Sich bewogen gefunden, nachfolgende bisher zum 
Ressort der Section Krondomainen gehörig gewesenen Geschäfts, Gegenstände, als: 
Ausstandslachen, Besoldungs, Pensions, und Gratialsachen, Prüfung der- 
senigen Ausgabezettel, welche sich nicht auf die Administration beziehen, 
für die Zukunft der Section der Staats- Rechnungen zuzurheilen. Welches hiemit 
Nachachtung bekannt gemacht wird. Stutig. den zo. Jun. 1815. 
Königl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. 
Se. Königl. Majs. haben vermög allerhöchster Resolution vom 3o. Jun. aller### 
digst zu verordnen geruhr, daß die bisherige Hospical, Verwaltung in Ulm künftig den 
Namen: „Armen, Stiftungs= Perwaltung“ und die bisherige Kirchen, und Schue#sseg 
daselbst, mit welcher die Administration der Stifcungen in den Amts, Orten der Lame= 
ral= Bezirke Ulm und Langenau, vereinigt worden ist, den Namen: „Kirchen, und Schul- 
Sctiftungs, Verwaltung führen soll. 
  
Rechts= Erkenntuisse des Kön. Ober-Juftiz-Cellegiums. 
1) da der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Pfarrer Christmann zu Heu- 
tingsheit?, Provocaten, Kl. und der Freiherrlich von Wiederhold'schen Curatel, Provo- 
cantin, Bekl. Schuldforderung betreffend, wurde Leztere von der gegen fie angestellten 
Klage entbunden. Stuttgart) den g. Jun. 1815. 
2) In der Uppellat. Sache von Waiblingen zwischen dem Gottfried Maier am eur. 
allda, Bekl. Anten, und der Christiane Frasch, cum eurat ebendaselbst, Kl. Actin, o#o 
faris . private ex Kupro et alimentationis prolis, wurde das Erkenntniß erster Instanz 
reformirt. lbid. eod.
	        
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