Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Es 
mann dahier, zum Brieftraͤger bei dem Koͤnigl. Beneral- Postamt Stuttgart allergnaͤ- 
digst zu ernennen geruht. 
  
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Nach erhaltener officieller Nachricht sind nachbenannte Soldaten an den beigesezten 
Tagen in dem Wuͤrzburgischen Militair-Spital zu Oberzell gestorben, nemlich: 
Joseph Beker angeblich von Botigern, vom Infaut. Regiment Nr. 4. den 1. Dee. 
1313. · 
Fr. Klerber angeblich von Ellwangen) von dem gedachten Regiment, den 6. Dee. 
1813.; und 
Christ. Eisele, angeblich von Fristenhof, vom vormaligen Infant. Regiment Ne. 7. 
den 27. c. 813. 
Da nun das weitere Nationale derselben nicht zu erheben gewesen, so werden diese To- 
des faͤlle hiemit oͤffentlich bekannt gemacht, und diejenigen, welche dabei interessirt sind, 
aufgefordert, wegen Richtigstellung des Nationals die erforderlichen Beweise det unter- 
jeichneten Stelle vorzulegen. Stuttg. den 3. Febr. i815. 
Justiz= Secrion des Koͤnigl. Kriegs-Departements, als Ober-Kriegsgericht. 
Eine auf die Frau Graͤfin Friederike v. Burghausen, geb. Graͤsin zu Solms- 
Baruth in Rom, ausgestellte Obligation, über ein der vormalig Wuͤrttemberg. Herr- 
und Landschaftlichen Kriegs-Praͤstations-Kasse im Jahr 1797. angeliehenes halbzährig, 
nemlich auf den 1. April und 1.-Okt. zu verzinsendes Capital von ##8ç000# fl. 2 „ Procent 
#4K der gedachten Eigenthümerin angeblich bei einem im Monat April dieses Jahrs za 
Nom erlittenen Diebstahl, entwendet worden. Es wird daher der allenfalssge Bestzer die- 
ser Obligation hiemit aufgefordert) solche innerhalb eines Termins von 3 Monaten bei 
der Koönigl. General, Staats-Schuldenzahlungs, Casse allhier vorzuzeigen, und seine etwai- 
ge Anfprüche darauf zu erweisen, indem nach Verfluß dieser Frist die Obligation als 
amortisict angesehen, und der seictherigen Gläubigerin zu Wahrung ihrer Rechte auf das 
befragte Capital eine neue Obligation ausgestellt werden wird. Stuttgare, den aa. Der. 
1875. Koͤn. General-Staats, Schuldenzahlungs-Casse. 
  
Bebenbausen. Bevollmächeige durch ein allerböchstes Reserlpt vom 13ten dig wird die und 
terzeichnete Stelle am Ereitag den 3. Merz Vormitctags ? Uhr ouf dem Comeral Amts immer die 
im Scaatck, und Regier. Blatt vom 36. Nov. 1615. Nr. 31. beschriebene Jiegelei, Gebäude samt das 
zn gedörigen Gürern von s Morg. als ganz freies Eigenthum verkaufen, außer der Steuer un eis 
nem vestimmeen geher, Surrogat= Geld lediglich keine Abgaben sordern, den künstigen Bestzer der 
Jiegelbürte im Becrieb seines Gewerbs auf keine Art belschranken, und lhm den freien Verkauf aller 
Erzeugnisse gestatten, auch der Abgabe von fährlichen à: Klastern eichenem Brennbolz nach dem 
Hberforstameclichen Preis = Regulatio zuslchern. Mit diesem Verkauf wird zugleich auf die Grund= 
lage eben dieser Freihe#ten eine Verpachtung versucht werden, webel außer dem Poachrgeld lediglich 
mchts bezadlt, keine Waare zu den Königl. Beamtungen geliesert, wegen cines erweiterten Betrieb# 
der Jiegelbä#te keine besondere Erlaubnis erst nachgesucht, oder für sed Brand elwas bestimmtes 
bezabtt werden müßte, euch senes Bremmbolz von àa Klastern im Oberforstomrlich regulirten Preise 
tgeschert wird Es wied noch bemerke, daß in den Gebaänden a#cch binreichender Raum #u Futter 
ond S###l fär Pfecde und Rindoleh besinden, auch viele Gelegenheit durch Suhrwesen etwas zu ver- 
 
	        
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