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dienen, vorhanden ist. Der Kaufschilling darf nur zu Itel baar, und Itel in verzinßfslichen Jahr ielern
bezahlt werden. Oie Liebbaber zu diesen Verhandlungen werden hiemit eingeladen, auf die bestimm-
te Zeit zu erscheinen, und sich mit obrigkeitlichen Vermögens= und Tücheigkeits, Jeusnissen gehörig
mus#zuweisen. Oen 15. Febr. 1815. Kön. Cameralamt.
Gmänod. Bei der hieszgen Stiftungs, Verwaltung ist ein bedeutender Vorrath vo#n# Kernen,
Rocken, Gersten, Oinkel, Einkorn, Haber zum successluen Verkauf ausgeseit, worüber täglich Kau-
fe abgeichlofsen werden koͤnnen. Den 12. Febr. 1315. Koͤn. Siistungs-Veraltung.
Gmuͤnd. Das Koͤnigl. Cameralamt Gmuͤnd wird in Gemaͤsheit eines allerhoͤchsten Besebls
1 Cir. Bestand--Salpeter bis Mittwoch den 1. Merz k. J. im oͤffentlichen Aufstreich an den Meist-
bietenden verkanfen. Die Kausslichhader wollen sch gedachten Tags Vormittags ? Uhr im Came-
ral-Amtszimmer einsinden, und der Verbandlung anwohnen. Den 17. Febr. 1815. K. Eameralamt.
Tübingen. Auf den Königl. Fruchr, Kästen zu Tübingen und Reusten itt noch ein bedeuten=
des Quantum neue und alte Gersten von sehr gurer Qualmät gell Den 14. Febr. 1615.
ön. Cameralverwaltung.
Balingen. ODie Commun. Sschafweide zu Erlaheim blestgen Oberamts, welche wegen eiger
im vorigen Jabr vorgenommenen beträchtuchen Allmand, Verrbeilung nur noch 110 Stäk Hammel-
oder Göltwaar erträitt, wOan aber die Bürgerschaft 60 Stück zum Seldt. Aufschlag sich vorbehält,
wird Dienstag dc 26. Fer aur bic Jahre 1515. 16. 17 zur Verleibung gebracht werden. Die
Liebpaber werden hiemu eingeladen, sich an gedachtem Tag Vormittags 10 Uhr auf dem hleslgen
Ratob ns mit Meister und Concesstons, Briefen und obrigkeitlichen Vermögens, Zengnissen versehen,
einzummen. Den 6. Frbr#1015. Kön. ramt.
Besigherm. Samstag den 4. Merz, Vormittags to Uhr, wird von hiestgem Oberamt vie
Echaafweire von Groß und Klein Ingersbeim auf 3 Jahre verlichen. Erstece erträgt soo Szük,
weoon der Beständer 200 Stak einschlagen darf, und lestere erträgt 200 Stük, wovon der Bestän-
der die Hölfte einsecblagen darf. Oie kiebhaber baben slch bei dem Aufstreich über ihr Meisterreche,
Vermözen und Anffährung auszuwcisen. Den §. Febr. 1615. Kön. Obcramt.
Ebingen an der Donau. Die Schgafweide von Baach mit 130 Stäk, von Wernau mit
400 Stüf, von Berg mit 150 Etäf werren Somstag den as. Febr.; von Ehingen mit g00 Stäk,
von Steeten mit 150 Stüf, von. Bliensbusen mir 150 Stük werden den z. Merz; und die Schaaf-
weiden von Altheim mit 20e Stük, von Frankenbofen mie 260 Stük, von Lüfenbüullen mit 150 Stük,
von Thallbeim mit 2c60 Stük werden den 4 Mert d. J. im öffentlichen Aufstreich an den Meitbie-
tenden verliehen werden. Die Virbbaber haben sich auf gedachte Jeit bis in der Früh um 9 Uhr da-
vier auf dem Rathhaus einzußnden. Den 11. Febr. 1618. Kön. Oberamt.
Urach. Das rztigng schöne Känigl. Blorchaur unfern der Stadt Urach mit allen zum vor-
theilhaften Betrieb des Blaich, Geschäfts er forderuchen Gebauden und andern Einiichtungen, und
mit 69 Morgen Feld zum Abblaichen der Lelnwand versehen wird, da der bisberige Pacht auf Mar-
rini d. J. zu Ende geber, Mentag den 37. Geb##d. J. auf 6 bis ta Jahre öffentlich wicder verlie-
ben werden. Die Kiebhader zu dlesem Pacht können nicht nur die Bestands, Bedingungen, sondern
auch das Blalchaurs. Inventarium bei der Königl. Cameralverwaltung Urach täglich einsehen, zu der
Verbachrungs Verbandlung felbst aber Mr###tass den 17. Febr d J. Vormitags 9 Übr in tem
Köpyigl. Kanzlei. Gebaäude auf dem sogenanmen Scock in Stuttgart ch einfuden, Uebrigens werden
bei der Berleihungs= Verbandlung nur diesenige zuarlassen werden, welche sich über ihre Tüchtioleic
tum Betrieb dieses Gewerbs, und daß sie eine Caution von 3500 bis 3000 fl. zu leisken im Stande
seien, auch neben der Caution sonst noch Sicherdeit gewahrendes Vermögen besizen, durch obrigkeitt
Tiche Zeugniße legitimiren können. Urach, den 1# Jan. i8i5. Koͤn. Camtralamt daselbst.
Besigheim. Die hienach acnannten Abwesenden aus difseitigem Oberamt, welche sich nach
der ersten Conscription ohne Reisepaͤße entfernt und auf die bisherige Ediktal, kadungen nicht gestellt