Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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fenwirth Roͤsch allda, Kl. Aten am andern Theil, eine Losungs-Stteitigkeit betreffend, 
wurde die Urthel erster Instanz bestaͤtiget. Stuttgart, den o. Febr. 1815. 
a) In der Rechtssache zwischen der Hofrathin Goullet allhier, eum curat. Implo= 
rantin an einem, sodann dem Johanniter-Maltheser- Ordens Grand Bailly, Freiherrn von 
Flachslanden zu Reuburg Imploraten am andern Theil, Pension berreff.) wurde condem- 
natorie erkannt. Ib. eod. 
3) In der Appellations, Sache zwischen dem Ober-Justiz= Procurator Chambon als 
gemeinschafelichen Mandatar der Wilhelm Börgerschen Gantglautziger zu Langenburg, 
Ancen und dem Abraham Thalheimer zu Niedersterten Aten) die Herausgabe einer Obli- 
gation von Gooo fl. betreffend wurde die Urchel erster Instanz dahin reformirt, daß A# 
die gedachte Obligation der Wilhelm Börgerschen Concursmasse, unter WVorbehalt seiner 
Ansprüche an dieselbe) herauszugeben schuldig sei. Stuttg. den 7. Febr. 1814. 
4) Die Apellation in Sachen Jung Johannes Maier von Giültskein, Liquidanten 
Anten wider einige Glaubiger der Debitmasse seines Vaters) weil. Joh. Maiers, Bür, 
gers und Bekers daselbst, Liquidanten Aten, Location im Gannt betr.“ wurde cheils we- 
gen Mangels der appellablen Summe, theils wegen Mangels einer gegründeten Beschwe# 
de per Rescript. verworfen. Ibid. eod. 
  
In der Debit-Sache des bei dem ehemaligen Cavallerie Rehgiment Nr. 4. Jäger 
König gestandenen vormaligen Oberlieutenant Friedrich Georg Carl Schenk von Win- 
terstedt, aus Zell in Hannover gebürrig, wird hiemit in Semázheit des in den Spe- 
cial, und Edictal- Ladungen vom 7. Jan. 1814. angedrohten Präjudizes zu Recht er- 
fannt, daß alle diesenige , welche inzwischen ihre Horoerungen gegen den gedachten 
Schenk v. Winterstedt nicht liquidirt haben) von der vorhandenen Coneurs= Masse 
ausgeschlossen seyn solen. Sturcgart, den 23. Jebr. #1815. 
Justiz= Section des Königl. Kriegs- Departements, als Ober-Kriegsgericht. 
  
Se. Königl. Mas. haben unterm 25. Febr. allergnddigst geruht, dem Grasen Carl 
zu Erbach= Wartenberg. Roth auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zu erlauben, den Ko- 
nigl. Preußischen Johaanirer-Drden annehmen und tragen zu dürfen. 
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Rescripts vom 26. Febr. die erle- 
digte Uctuars= Stelle bei ves Königl. Provincial= Justitz, Collegio in Rotcenburg dem 
Suvdstituten Heinrich Carl Schott zu Ellwangen, 
vermög allerhöchsten Rescripts vom a8. Febr. dem bisherigen Kanzlei= Schreib= Ma- 
terialien= Verwalter) Registrator Bin der) die erledigte Registrators, Stelle bei der zum 
Imanz- Deparcement gehörigen Registratur der adltern Akten) und dagegen die Schreib- 
Matertalien= Verwaltung dem bisherigen Gewölbs= Verwalter Tober und 
vermög allerhöchsten Rescripts von ebend. die erledigte Kanzellisten, Stelle bei dem 
Königl. Ministerio des Innern, dem Gränz, Joller Reichman zu Wimsheim) Ober= 
amts Leonberg, allergn #gst zu übertragen geruht. «
	        
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