Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Spical der Sradr Antwerpen gestorben Jacob Schmiee, Schmid bei dem See= Genies 
Corps, gebürtig aus dem Wörrcembergilchen, 70 Jahre alt, Sohn des verstorbenen 
Jacob und der gleichfalls verssorbenen Christina T Schmitt. 
Da dieser TLodtenschein üder den Geburrsort und die übrigen persönlichen Pechält= 
nisse des Gestorbenen keine, nähere Nachweisungen enthált; so ergreisft man den Weg 
der öffentlichen Befanntmachung, um diesenigen, für welche die Gewißheit von irgend 
einem Intereße seyn sollte, aufzufordern, sich bei dem Departement des Innern, Secion 
der innern Administration zu melden, und senes Intereße unter amtlicher Veriffcation 
nachzuweisen. Stuttgart, den a#8. Merz- 7816. Königl. Ministerium des Innern- 
Graf v. Reischach. von Otto. 
  
  
Se. Königl. Majs. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Reseript# 
vom :7. Merz die Trennusic der bisyrr in Einer Person verrinigten-Commun-Rech- 
nungs= Revisorate in den Oberämtern Brakenheim und Heilbronn zu genehmigen, 
w)nach der bisherige Revisor Walker für das Oberamt Brakenheim verbleibt, für 
das Oberamt Heilbronn aber der seirherige Steuer- Commissär Korn zum Commun- 
Rechnungs-Revisor ernannt worden ist. " 
BekanntmachungianefkuubostesbmkPostwang-Ritotik-·Stück«e. 
Bei der unterfertigten Commission, welche von der Koͤnigl. Wuͤrttemberg. Reichs- 
General--Ober-Post-Ditection mit der Besorgung und Belieferung der Postwagen-Ne- 
tour Stücke beauftragt ist, liegen die hier unten verzeichneten Postwagen-Retour- 
Stucke vor. 
Da dieselben weder an die Adressaten, noch an die Aufgeber bis setzt beliefert wer- 
den konnten, so werden diesenige Personen, welchen sie angeboren, und die einen gul- 
tigen Anspruch darauf zu tnachen haben, anmit aufgefordert, binnen drei Monaten, 
nemlich vom 1. April lI. J. an bis zo. Jun. 1316. bei benannrer Commisston sich zu 
melden, und sich über lihre Eigenthums= Ausprüche miktelst der Aufgabs-Postscheine 
oder sonstigen rechtsgültigen Ausweisen zu legitimiren. · 
Nach Verlauf dieses Termins werden diejenigen Effecten, die noch unbestellbar bis 
dahin bleiben sollten, an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft und 
die erlöste Summe der Königl. General, Post-Casse, nach Abzug der darauf haftenden 
Post-Porto-Auslagen) abgegeben werden. 
Nach Verfluß dieses Termins werden auch die in den hier verzeichneten nicht be, 
stellbaren Briefen und Geld-Paquets enehaltenen Gelder an die Königl. General= Post- 
Cass## abgeliefert werden. Welches anmit zur allsemeinen Wissenschaft bekannt gemacht 
wird. Stuttgart, den a1. Merz 1816. 2-1. )#2 
Konigl. Würktemberg. zu Besorgung und Beliefetung der 
Dostwagen-Recour= Stücke angeordnece Tommission.
	        
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