Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 15. 1 8 10. 
Königlich= Württembergisches 
Stagts= und Regierungs-Blakt. 
Samstag. 13. April. 
  
Instruktion zu Beltrelbung der Stener= RKückstände, 
. De Seiner Königl. Masest ät allerhöchste Aösiche dahin gehr, daß durch eine 
bestimmte Ordnung im Einzug der Staats- Steuer eines Theils die Entrichtung der- 
elben den Königl. Unterthanen erleichtert werde, andern Theils aber auch die Scaats-= 
Casse diese für die ordentlichen Staats Ausgaben erforderlichen Zuffüsse nicht länger 
encbehre; so haben Allerhöchstdieselben, indem Sie zugleich alle auf Gerechtigkeit 
und Bjlligkeit gegründete Rüksschten beachtet wissen wollen, folgendes zu verordnen geruhr: 
½#. 7# Ver allem ist es nothwendig, in der kürzesten Zeit eine Uebersscht zu erlangen, 
(was jede Amtspfleg LCasse an alten und laufenden Steuern bis Beorzel 1816 nach 1Ub- 
ug ihrer Gegenforderungen der Staacs-Casse wirklich noch schuldig ist. Zu dem Ende 
haben die Oberämter zu untersuchen, was jede Amtspfleg-Kasse « 
I).bciderAbkechnungqufGeorgii1815zurquigLSteuerscasseschuldiggeblie- 
ben ist, und was dieselbe an der Jahrssteuer pro 1814 über Abzug des- den 
Weingärtnern bewilligten Nachlasses, zu bezahlen hat: 
30 was dieselbe an dieser ganzen Schuldigkeit abzurechnen hat, 
) an Sceuer= Geldern, welche nach der Abrechnung auf Georgii 1875 baar einge- 
liefert, oder. uf Anweisungen bezahlt worden sind 
1) an Löhnung, klein Montirungs, Propreté-Geld und Fourage für die- im Ober- 
amte stationirten Gensd 'armen 1c. ' 
e) an bezahlten Invaliden--Traetamenten, 
d) an Capital- Zinsen, die fuͤr Rechnung der Koͤnigl. Staats-Schuldenzahlungs- 
und Cautions-Casse bezahlt wurden, *25 
g.) an decretirten Forderungen an die Königl. Staats= Casse für Hofstaats- Froh- 
nen und dergleichen) ,..« « * . 
f) megen der Forderungen, welche die Gemeinden seden Oberamts für die Beischaf- 
fung des Straßen= Conservations, Moterigls zu machen haben.
	        
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