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Den g. Merz ist gegen den zu Ellwangen verhafteten Jakob Spengler von Heinin-
en, Oberamts Goöppingen, wegen wiederholten Diebstahls, eine einjaͤhrige Festungsat,
eit ausgesprochen, und neben dem Ersatz aller Kosten die Reclusion in ein, Ärbeitshauß
bis zu erprobter Besserung verfuͤgt worden. ’«««»
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hann Georg Göz von Haiterbach, Oberamts Nagoldl, wegen wiederholten- Diebstahls
neben dem Erlsast der ihm zugeschiedenen Kosten, mit neunmonatlicher Juchthaußstrafe
belegt und verordnet, daß er nach erstandener Strafe unter Aufsicht der Orts, Polizei
gestellt werde. « «
Am 11. Merz ist der zu Böblingen verhaftete Johann Schmid von Ehningen) wes
gen Gewehrverheimlichung und Wilderei Actentars, neben dem Erfatze aller Kosten, so
wie der Confiscation des Gewehrs und Bezahlung einer Geldbuße von 20 Pfd. Hellerg
zu fünfmonatlicher Festungsarbeit innerhalb der Festung condomnict worden.
Nocew wurde der zu Ulm in Untersuchung gekomr de Leonhard Ruhland von Than,
nenhausen, Oberamts Blaubeuren, wegen thätlicher Wiversezlichkeir gegen die Obrigkeit,
neben dem Ersas aller Kosten mit zweisähriger Festungsarbeit bestraft.
Den 13. Merz ist gegen den zu Böblingen in Untrrsuchung gekommenen Geerg
Friedrich Brennenstahl von Weil im Schömbuch, Oberamts Böblingen, wegen Wilde“
rei und Gewehrverheimlichung, neben Confiscatio#nn seines Gewehrs nUnm den Schießge:
räthschaften, auch Ersat des erlegten Wilds, eine fünfmona##iche Festungsarbeit) die er,
sten sechs Wochen mit aufgesester Wilderer= Kappe erkannt, und rucksichtlich, der Kosten
das Angemessene verfügt worden. , "«.- ·-
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Unzucht mit einem unmannbaren Mädchen, neben Erstattung aller Kosten zu gleichen
Theilen, jeder zu einer sechsmonatlichen Festungsarbeit verurtheilt.
. Anm 15. Merz ist der zu Calw pung#o com ullionis in Untersuchung gekommene Jo“
dann Georg Rapp von Haiterbach, Oberamts Nagold, neben dem Ersaße der empfan"
genen Gelder, und der übrigen ihm zugeschiedenen Kosten, mit viermonaklicher Festungs“
arbeit belegt worden. ·
Den 16. Merz wurde gegen die zu Wiblingen wegen Vagabunditaͤt, Concubinats
und Faͤlschung verhaftete Victotria Graf von Bihlesengen, Oberamts Wiblingen) neben
dem Ersatze aller Kosten, mit viermonarlicher Zuchthaußstrafe erkannt, und die nachhe
rige Rerlusson in ein Arbeitshauß verfügt. ·
Unter dem 18. Merz ist die zu Rorcenburg in Verhaft und Umersuchung gekomme"
e Justine Stark von Hirrlingen! Oberamts Rottenburg, wegen wiederholten Diebt
siahls, neben dem angemessenen Kostern-Ersas zu fünfjehnmonatlicher Zuchthaußstrafe,
mit Willkomm condemmirt worden. « ""
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