Nro. 16. 1816. 97
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches
Staats- und Regittungs-Blatt.
Samstag, 30. Apritl.
Normativ wegen Abrechnung der Forderungen der Amtspflegen und Gemeinden an der
schuldigen Steuer -Summe.
Da Seine Königl. Majestät altrgnädis genehmiget haben, daß den Amées-
pflegen erlaubt werde) ihre an die verschiedenen Staats-Cassen habende liquide Forde-
rungen zuerst mit alten Ruückständen, dann aber auch mit Resten an der laufenden
Steuer vollends zu compenstren: so wird in Beziehung auf die Berechnung und Liqui-
dirät dieser Forderungen folgende Weisung ertheilt.
7) Die Jinnse und Capitalien, welche auf Anweisung der General-Cautionen-Casse
oder General-S jats-Schuldenzahlungs-Casse, so wie die Pensionen, welche im Na-
men der Kriegs= sasse 2c. von den Amtspflegen auf den Jahrgang 184 bezahlt worden,
und für welche I ale Quittungen vorhanden s#ind, werden wie bisher ohne besondere al-
lerhöchste Decrett bei der Jahrs-Vergleichung mit der Königl. General= Steuer-Casse
auf Georgii 1819 engenommen werden.
2) Die für die General-Kriegs-Casse bis Georgi# 1815 ausbezahlten Invaltden=
Kosten werden unverweilt zur Decretur gebracht, und können sodann in die nächste
Steuer-Abrechnung aufgenommen werden-
Die von 187 beiahlten Invaliden-Kosten hingegen müssen, da ihre Decretur noch
auf Einsendung und Prüfung der Berechnungen beruhet, vorläufig in die Liquidation
gesezt werden.
3) Eben so wird man die Revisson der eingekommenen Rechnungen über die Gens-
d'armerie-Kosten bis 1815 moöglichst beschleunigen, damit die Oberämter sie noch in die
Steuer-Abrechnung pro 1816 aufnehmen können. Die pro 1843 ausbezahlten Kosten
dieser Art hingegen find in die Liauidation zu nehmen.
Uebrigens sind bereits die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Revison
und Deeretur der Rechnungen auch für die Jukunfe möglichst zu beschleunigen-