Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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diesseitige Regiment auf allerhöchsten Befehl hieher in Garnison verlegt wurde, welches 
somt auch denen Beurlaubten des Regiments, von Seiten der Königl. Oberämter zu 
eröffnen wäre. Garnison Heitbronn, den 28. April 1816. 
Das Commande des Fußfäger" Regimenes Kdnig, Mr. 9. 
  
Heiligkrenzthal. Freitags den 10. Mai wird die Ueberführung von d00 Schfl. Haber ven 
bier nach Ludwigsburg Vermittags 9 Uhr dahier veratkordirt werden. Den 24. April 1616. 
. . « K. Cameralamt. 
Boͤsingien, Rotweller Oberamts. Einer allerhbchsten Resolution vom 29. Merz d. J. zufolge 
wird die alte baufaͤllige Kirche zu Boͤsingen abgebrochen, und dagegen eine neue Kuche 108 Schuh lang 
und 36 Schuh breit aufgeführt, und über dieses Bauwesen mit anerkannt tüchtigen und mir hinlänglichen 
sirrguulen verfehenen Meistern, welche verhältnißmätzige Cauionen oder annchmbare Bungschasten stelleu 
önnen, ein Abstreichs = Akkord getrofsen werden. Nach dem. allergnädiast ranficirten Ueberschlag be- 
r-* a) die Grabe Maurer= und Gyps= Arbeit 3266 fl. 40 kr.; b) die Stemhauer Arbeit 4350 fl. 
356 kr. Fär den Gebrauch und Aogang des Gerüstholzes, Sailer und Klammern, Näglel, Zweilinge 2c. 
wird ausgesezt 115 fl.; c) die Zumekardeit 21065 fl. s kr.; d) die Schreucrarbeit 452 fl. 44 kr.; e) 
die Schiosferkroilt 211 fl. 20 kr.; 1) die Glaßerarden 311 fl. 20 kr.; 98) die Schmdarbeit 30 fl. 40kr.; 
h) für Rägelwaar 100 fl. Hlebei ist zu demerken, daß dic Fuhr „ nud Handfrohn innerhalb der Orts- 
markung sowohl als auch außerhalb derselben jedoch nur auf 2 Srunden weit von der Commun geleister 
werde. Zum Abstreichs -Atkord ist der 20. Mai #. J. bestimmt, woran sich dicjemge Hanswerks- 
leute, welche die eine oder die andere Ardeit zu übernehmen gedenken, Vormittags 5 Uhr auf dem 
Rathhause 4 Bbsingen einfinden, und die festgesetzte Bedingungen vernehmen mögen. Inzwischen kbn- 
neu Riß,, Ueberschlag und die weitere hierauf sich deziehende Bedingulge eingeseben, und Auskunft einge- 
holt werden. Den 27. Ap#il 1616. K. Sultungsverwaltung Schramberg. 
Maulbronn. Im hiesigen Oberamt werden die Sommer= und Winter-Schaafwaiden in folgen- 
den Ortschaften auf 3 Jahre, nemlich von Michaclis 1616 bis 1810 im Aufsireich verliehen werden, und 
zwar: Samstag den 1. Jun. 1) die von Wiernsheim, welche 350 Stük erträgt, worau die Bur- 
gerschaft 250 Stük einschlagen darf, und wo der Beständer ein Schaaftaus, Scheuer und Stahung 
nebst allen bürgerlichen Benesftcien genießt. 2) Die von Ipringen, wo die Waide 500 Stük erträgr, 
woran die Burgerschaft 350 Stük rinschlagen darf, und wo der Beständer nebst dem Genuß aller bür- 
gerlichen Beneficien noch eine Scheuer und 2 Schaafsiälle benuzen darf. 3) Die von Wurmberg, sie 
erträgt 300 Slük, woran der Beskünder die eine, die andere Helfte aber die Burgerschaft einschlagen 
darf. Rebst dem Genuß aller bürgerlichen Beneficien, hat sich der Beständer noch der Benuzung eines 
Schaafhauses mit binlinglicher Seallung und des Genusses von 3 Rurben Wurzgarten zu erfreuen. 
S#g den 25. Mai, 4) die von Schützingen, welche 300 Stük errägt, wovon die Burgerschaft 
100 Stük einschlagen darf. Beständer hat neben dem Genuh der dürgerlichen Beneficien noch weiter zu 
denugen, das Schaashaus nebst Szallung und 2 Kuchengerten von ungeführ 1 Vrrl. 5) Die von 
Gündelbach, sie erträg: 250 Stük, wovon die eine Helfre der Beständer, die andere aber die Burger- 
schast einschlagen darf. Samstag den 31. Mai= 0) die zu Schmie, mit 150 Stük, woran die Bur- 
Lrschast 50 Stäk einschlagen darf. Beständer hat alle bürgerliche Beneficien zu genießen. 7) Die zu 
elisheim, welche 500 Stük erträgt, wovon die Burgerschaft 200 Stäk einschlagen darf. Der Bestän- 
der gemiet ein Schaasbans mit Stallung, zangefübr 2—3 Reh. Wurzgarten und 2 Mrg. Wiesen. Die- 
ienige nun, welche zu diesen Waiden Lust daben, und sich gehdrig legitlmiren können, haven sich an 
obigen Tagen um 10 Uhr in dem hiesigen Kloster= Wirthshaus einzusinden. Den 5 D# 1816. 
.. - k Oberamt. 
Mochenthal. Ju Gemäsbeit böchsien Befehls vom 20. April soll das berrschaftliche Schloß zu 
Mochenthal nebst dem dazu gebdrigen Garten unter Vorbehalt der Ratifikation im Aussticich dffentlich 
verpachtet werden. Dasselde liegt in einer angenehmen fruchtbaren Gegend auf einem Hügel 4 Siunde 
 
	        
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