Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Straf= Erkenntnige des Könligl. Criminal., Tribunals. 
Ad Mand. Sacr. Hegise Maj. 
Uncer dem 4. April wurde der zu Ellwangen verhaftete Heinrich Raffelbauer von 
Crailsheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz aller Kosten zu sechsmo, 
natlicher Festungsarbeit, und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf zwei Mona- 
hce verurtheilt. 
Am to. April ist die zu Göppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Louis 
sa Würger von Lorch, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs, neben dem Ersatz 
aller Kosten zu einjähriger Zuchrhaußstrafe, und nachheriger Verwahrung in einem Ar, 
beitshauß bis zu erprobter Besserung rondemnirt worden. 
kodem wurde gegen die zu Ulm verhaftete Barbara Schwenk von Ulm, wegen wie 
derholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, eine sechsmonatliche Zuchchauz, 
strafe ausgesprochen, und zugleich verfüge, daß sie nach Ablauf ihrer Strafzeit wieder in 
ein Arbeits-Insticut ausgenommen werden foll. 
Den 13. April ist die zu Hall in Untersuchung gekommene Johanna Catharins 
Grosch von da, wegen wiederholten Ehebruchs, mit Einrechnung des Rests einer frühe, 
d Strafe zu siebenmonatlicher Zuchthaußarbeit, neben dem Ersatze aller Kosten verur 
theilt worden. 
Unter dem 18. April wurden wegen Gewehrverheimlichung und Wilderei-Attentats, 
1) David Staudenmaier von Dudelhof, so wie 
2) Gottlob Banzhaf von Söhnstetten, Oberamts Heidenheim, seder zu vier und 
einhalbmonatlicher, und 
3) der mitimplicirte Heinrich Widmann von da, zu drei und einhalbmonatlicher 
Jestungsarbeit, so wie seder der Inculpaten zu einer Geldbuße von 20 Pfd. Heller ver- 
urtheilt, und ruksschtlich der Confiscation der Gewehre,) so wie des Kostens= Ersatzes das 
Erforderliche verfügt. 
kodem ist der zu Mergentheim verhaftete Georg Kuhbach von Oehringen, wegen 
Diebstahls, neben dem angemessenen Kosten-Ersas, mit anderthalbjähriger Zuchthauß, 
strafe belegt, und zugleich verordnet worden, daß er nach erstandener Strafe unter g°" 
naue polizeiliche Aufücht seiner Orts-Obrigkeit zu stellen sei. 
Am 22. April wurde gegen den zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekom- 
menen Joseph Conzelmann von Winterlingen, Oberamts Balingen, wegen wiederholten 
Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, eine zweisdhrige Festungsarbeit ausgesprochen) 
und die nachherige Reclusson in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, sedoch we- 
nigstens auf ein Jahr verfügt. 
Den 21. April ist der zu Heilbronn verhaftete Blassus Bayer von Sontheim, 
Oberamts SHeilbronn, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten, 
mit einfähriger Festungsarbeit belegt worden. 6 
Unter dem 24. ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Christian 
Gottlieb Sparn von Kohlsterten, Oberamts Münsingen, wegen wiederholten Betrugs, 
in neunmonatlicher Festungsarbeit verurtheilt, und zugleich verordnet worden, daß er 
nach deren Erstehung unter genaue polizeiliche Aufsicht zu stellen sei.
	        
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