Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 34. 1 816. 223. 
Königlich= Württembergssches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 3. Aug. 
  
  
Den Einzug der Taren betreffend. 
Sämtlichen mic dem Tax, Einzuge beauftragten Beamten wird hiemit unter Bezie= 
hung auf den f. 39 der Tax= und Stempel, Orduung wiederholt ernstlich aufgegeben, 
die Anstellungs= Taxen sedesmal durch Abzug an der ersten Quartal, Nate der Gchale 
unfehlbar zum Einzug zu bringen, überhaupt aber bei den Taxen schlechterdings keine 
Uusstände zu dulden. Stuttg. den 236. Jul. 1816. Königl. Finanz Ministerium. 
von Otco. 
  
  
Wenn James Vollroth Pfeiffer, der ssch für einen Kaiserl. Russischen Offszier 
ausgibt, gegen welchen aber der Verdachte vorliegt, daß er ein Abentheurer sei, sich im 
Kön#greich aufhalten, oder dasselbe betreten sollte, so sind ihm seine Pässe und sonstige 
Papiere abzunehmen, und zur Königl. Section der innern Administration einzusenden, 
er selbst aber ist bis ouf weitere Verfügung unter besondere polizeiliche Aufsscht zu setzen. 
Stuttgart, den 26. Jul. 1816. Interims= Minister des Innern. v. Otto. 
Mechts Erkenntnisse des Kdn. Ober-Justiz = Collegiums. 
1) In der Appellations = Sache von Creilsheim zwischen der Maria Barbara Ruh- 
min zu Jaxtheim, cum cur. Kl. Atin und dem Johann Georg Köhler zu Stöckenhof, 
cum cur. Bekl. Ancen, p##o fatiefal. priv. ex stupro et alimemet. prolis, wurde in p### 
des deferirten Sides interlocutorie erkannt. Stuttg. den 20. Jul. 1876. 
2) In der Rechtssache erster Instanz zwischen der ledigen Catharina Geiger zu 
Schwieberdingen, Kl., und dem Ober= Lieutenant v. Rabus, Bekl. am andern Theil, 
P#o lakisfaft, priv. ex Kupro et alimentst. prolis, wurde auf Beweis erkannt. lb.-eod. 
3) Die Appellations-Sache von dem Stadtgericht in Seuttgart zwischen Johann 
Bensamin Weber, Chorsnger bei dem Königl. Hoftheater, Bekl. Anten en einem, und
	        
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