Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Vormittags Uhr, die Oeschwaide von Deggingen mit 500 Stük, die Alpbernekwaide von Deggirgen 
mu 700 Stük, die Nordalpdergwaide von Deggingen mit 450 Stük, die Waide von Reichenbach mit 
500 Stük, die Waide von Ueberkingen mit 275 Stäk, und die Waide von Geislingen mit 250 Stk. 
Die Pacht. Liebhaber wollen sich mit legalen Vermögens= Zeugnissen versehen, bei dlesen Verhandlungen 
an den bestimmten Tagen und dem bestimmten Ort einfinden. Den 5. Aug. 1316. K. Oberamt. 
Hochdorf, Oberamts Waiblingen. Mit allergnädigster Verordnung werden 2 große und s kleie 
ne Kdnigl. Maiereien zu Hochdorf auf 9 Jahre von Lchtmeß 1817 bis dahin 1826 aufs neue in Pacht 
gegeben werden. Die große Matereien enthalten ausser geräunigen Wohnhäusern und allen erforderlb 
chen Wirthschafts Geokon an Aekern in allen 3 Zellgen 105 Mozen= und an Wiesen, Gärten und 
Kändern 12 Morg. 51 Vril.; jede der kleinen Maiereien aber an Aekern ungefehr 30 Morg. und an 
Wiesen, Gärten und Ländern 51 Mrg. und hat ein Beständer der letztern an Gebäuden nichis als einen 
Antheil Scheuren zu Aufbewabrung der Früchte zu geniessen. Die Aebhaber haben sich bis Donno#ssles 
den 12. Sept. Morgens 6 Uhr in der Gerichtsstube zu Hochdorf mit hinlänglichen Zeugnissen über ir 
Präbikat und Bermögen, aouch daß sie den Feldbau gebdrig verstehen, ohne welche keiner zum Auffireich 
adminirt wird, bei der Aufstreichs= Verhandlung einzufinden; und wird biebei noch weiter demerkt, daß 
ein Besiänder einer grogen Maierei 1400 7 und ein jeder Beständer ciner kleinen Maierei 600 fl. an 
kiegenden Götrern zu stellen hat. Den 3. Aug. 1616. Khdn. Landvogtei= Steueramt Rotbenberg, und 
« Cameralamt Waiblingen. 
Laufffen. Der Pacht des hiesigen Kloster-Maiereiguts gebt bis Lichtmeß 1817 zu Ende. Neben 
den erforderlichen Wohn- und Oeconomie- Gebaͤuden enthaͤlt solches 168 Morg. 13 Bril. Acker in allen 
z Zellgen, 15 Morg. 1 Brtl. Wiesen und 2 Vril. Kraurgarten. Die Wieder-Verleihung des Guts af 
die kuͤnftige 9 Jahre von 1617 bis 1826. geht am Freitag den 13. Sept. d. J. VPormittags 9 Uhr auf 
dem Rathhaus allhier vor. Die Liebhaber welche hinlaͤngliches Vermoͤgen zu der noͤthigen Einrichtung 
der Oeconomie und des Viehstandes, und zu Einlegung einer Caution von 2000 fl. besitzen, und sich 
blerüber vg uͤber eine untadelhafte Auffuͤhrung durch obrigkeitliche und oberamtlich gefiegelte Zeugnife 
legitimiren können, mögen vordersamst das Gux einsehen, die annehmliche Conditionen vernebmen, und 
sich dann bei der Verleihungs-Verhandlung einfinden. Den 16. Jul. 1616. K. Cameralamt. 
Leonberg. Allergnädigst besoblenermassen wird die herrschaftl. Sommer= und Winter-Schaaf- 
waide zu Heimerdingen, Veonderger Ober= und Cameralamts, deren Bestand auf nächsikommenden Mi- 
chaelis zu Ende gehr, Donnerstag den 22. Aug. d. J. wieder neuerdings auf 5 Jahre in öfsemüichem 
Lufstreich verliehen werden. Die Bedingnisse unter welchen sie verliehen wird, kann ein Liebbader mit 
allen Umständen bei dem Königl. Cameralamt täglich vernehmen; vorläufig aber dient zur Nachricht, 
daß dieselbe mit 350 Stüken vermischter Waare beschlagen wird, daß die Schäferei auf 11 Maikunge#n 
nemlich: Heimerdingen, Hemmingen, Schdkingen, Huschlanden, Dizingen, Hoöfingen. Geberebeim, 
Rutesheim, Mônsheim, Weißach und Flacht, Waide und Zufahrt= Gerechtigken in Lagerbüchlich de- 
stimmter Maase zu genießen hat; daß ein Beständer neben der gewöhnlichen mit Stallung vorsehenen 
geraummigen Schäferel, Wohnung, auch noch eine besondere herrschaftliche Scheuer nebst den darmn ke 
ndlichen Stallungen zum Gebrauch bekommt; daß er den Heu= und Oehmd-Zehenden von ungesübe 
50 Morgen guter Wiesen auf Heimerdinger Markung beziehen darf, und dann, daß die Liebbaber m# 
obrigkeltlichen Zeugnissen ibres Bermögens und ihrer Auffübrung halber, verseben, bemeldten Tag WVot= 
mttags 10 Ubr sich auf dem Heimerdinger Rathbause einfinden, und zu Stellung eines annebmlichen 
Bärges gefaße halten müssen. Den 2. Aug. 1516. Landvogtei. Steueramt Rotenberg, und Came- 
ral, Verwaltung Lconberg 
Mäbringen. Die Sommer= und Winterschaafwaide zu Mähringen blesigen Oberames, melche 
# Stäük erträgt, wird auf weitere 3 Jahre vom 17. Merz 1317 an, bis Montag den 19. Aug. d.J. 
Vormittags 11 Uhr auf dem hiesigen Ratbhaus im bffentlichen Aufstreich verliehen werden, wobel ßh 
die Liedhaber einfinden mogen. Tübingen, den 1. Aug. 1810. K. Oberanr. 
Maulbronn. Die unterm 16. Mai d. J. vorgenommene Schaafwaide-Verleihung von Wurm- 
berg, biesigen Oberamts, wurde allerhöchsten Orts nicht genehmlgt, sondern eine nochmalige öffeutlcche
	        
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