Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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—mni nn Innhalt und Werth 
Oer Ubresse, mit welcher das Stük versehen ist. nach der Declaration 
Cosnission. auf der Adresse. 
51W.Brief an Hrn. Ludwig Wolf, Schreiner-Gesell beili Louisd'or. 
Schreinermeister Bernhard Weinspach in Bruchsalt! 
314. 1 Paket an die Redaction der Polizei-Blätter in Polizei= Blätter. 
Mannheim. 
315. Paker an Schuhknecht Seeger in Marggröningen. Kleidungsstäke. 
519. Paket an Joh. Ehristoph Schmid) bei dem been Schumacher, Werkzeug. 
Land, Bat. in Crailsheim. 
330. Paket an Conrad Ruß, in Heilbronn, bei dem atenKleidungsstäke. 
Bat. bei der An Comp. Major v. Friedensburg. 
  
  
  
  
Rechts = Erkenntnisse des Kdn Ober-Justiz-Collegiums. 
1) In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen dem Handlungshaus Georg Hein- 
rich Keller's Söhne zu Stuttgart Kl., an einem, und dem Freiherrn von Pach zu 
Oberhausen, Bekl., am andern Theil, Waarenforderung betreffend, wurde bei fortgesezter 
Contumacia des Bekl. lis pro negative contestata angenommen, der Bekl. mit seinen Ein- 
reden ausgeschlossen und die Kl. zum Beweis ihres Klagegrundes zugelassen. Sruttg. 
den 3. Aug. 1816. 
2) Auf die Nichtigkeits-Beschwerde des Zimmermeisters Kaver Eggart zu Klingen- 
stein in seiner Streitsache mit dem Schultheissen Uhlherr von Herrlingen; Abrechnung 
berreffend, wurde der von dem Oberamtsgericht Blaubeuren unter dem 29. Febr. d# I. 
eröfnete Bescheid theils bestätigt, theils abgeändert. Stuttqart, den 7. Aug. 1876. 
3) In der Rechts, Sache erster Instanz zwischen der Gemei##de Oberdischingen, Kl. 
und dem Grafen Ludwig Schenk von Kastell daselbst, Bekl., Schäafweide becr., wurde 
auf Beweis erkannt. Stuttg. den 9. Aug. 1816. 
4) In der Rechts= Sache erster Instanz zwischen dem Gerichesverwandten Erbe da- 
hier Kl. an einem, und dem Kammerherrn, Grafen von Salm-Dyk, Bekl. aen andern 
Theil, Enrschädigungs= Klage aus einem Miech-Contract betr., wurde auf Beweis er- 
kannt. Stuttg. den :7. Aug. 1816. 
Erkenntniße des Könsgl. Ehe-Gerichts. 
Per Reseriptum vom 24. Jul. ist dem Schuzjuden Majer Rothschild zu Nordstetten, 
Oberamts Horb, erlaubt worden, seiner Ehefrau) Rächel Uffenheim von da, den Schei- 
de= Brief nach jüduscher Form zuzustellen) welche Handlung auch den 8. Aug. d. J. 
vollzogen wurde.
	        
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