Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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den zu lassen. Sie haben zu dem Ende die vorhandenen französischen Contribukion= 
und Reluitionsgelder zu Gründung eines Schuldenzahlungs-Instituts verwendet, dessen 
Wohlthätigkeit von den Ständen um so weniger hätte mißkannr werden sollen, als einer 
könftigen konstiruprten Stände-Versammlung ihre Concurrenz ausdrüklich vorbehalten 
worden ist. 
Durch die zu Verhütung des Wildschadens getroffenen Anordnungen ist der Zweck 
weit wirklamer und schneller) als es durch die vormaligen Commun Wildschüzen härre 
eschehen können) erreicht und bei den Jagdfrohnen sind alle Ercesse auf das nachdrük, 
Schsee abgestellt worden. 
Außerdem sind in Sinstcht auf die Verfassung der Kanzleistellen wesentliche Verbes- 
serungen eingeführt, und in Ansehung mehrerer andern Gegenstände die zur allerhöchsten 
Kenntniß gekommene Beschwerden) so weit sse gegrundet erfunden wurden, abgestellt 
worden. 
Konnten die Staats-Abgaben ungeachcet der Wünsche Sr. Königl. Masestar, 
ihr getreues Volk möglichst zu erleichtern, bis jetzt nicht herabgesezt werden, so war dieses 
theils eine nothwendige Folge der früheren Jeit= Ereignisse, welche auch andere Staaten noch 
in vergrössertem Maaße drücken; theils darf nicht außer Acht gelassen werden, daß schon 
ohne sene Herabsezung die Staatskasse wegen der befohlnen Schonung der drmeren 
Sceuerkontribnenten, wegen der den Weingärtnern bewilligten Sceuer Nachlässe, und 
vornemlich wegen der Moros#tät der Wohlhabenderen, zum Theil sogar von den höhern 
WVolksclassen, beträchtlicher Einnahmen enkbehren mußte, während nicht nur den einzel- 
nen Gemeinden bedeutende Summen an ihren von frühern Zeiten herrührenden Forde- 
rungen durch Compensation bezühle, sondern auch bei der eingetretenen Fruchttheurung, 
#ttatt von den erhöhten Fruchtpreisen gleich den Gürerbesizern, zu Vermehrung der Sctaats= 
Einnahmen Wortheil zu ziehen) zu Unrerstüzung der Nothleidenden von den verhältniß= 
mäßig geringen Königlichen Fruchtvorräthen große Quanticäten theils in herabgesezten 
Preisen theils auf künftigen Wieder, Ersazz) theils auch ganz unentgeldlich abgegeben 
1vorden sind. 
So sehr es unteddiesen Umständen Seiner Königlichen Masestät schmerglich. 
leyn muß, Ihre landesväterliche Absichten auf so mannichfache Weise verkannt zu sehen, 
mnd so groß die Verantwortung ist) welche diesenigen auf sich laden, die hiezu auf ir- 
gend eine Weise beitragen: so werden doch Allerhöchstdieselben auf dem hier be- 
zeichneten Wege mit beharrlichem Ernste fortschreiten und uberhaupt allem aufbieten, um 
in möglichst kurzer Zeit zu dem Jiele zu gelangen, nach welchem Ihre und aller treuge- 
sinuten Vaterlandsfreunde einstimmige Wunsche gerichtet sind. Decret. Sturtgart, den 
22. Aug. 1816. 
Koͤnigl. Staats-Ministerium.
	        
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