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Wurza ch, Oberamts Leutkirch. Da dle Sommerschaafwaide dahier, welche mit 250 Stuͤl Schaaf-
waar beschlagen werden darf, und deren Bestand bis Martini d. J. zu Ende geht, am Samstag den
2. Nov. d. J. auf die naͤchstfolgende 3 Jahre an den Meistbietenden verpachtei werden wird, so wird
solches. mit dem Anfuͤgen betauat gemacht, daß die Bestandellebyaber, welche zu Eingehung dieses
Pachts zwar mit legalen obrigkeitlichen Zeugnissen uͤber ihr Vermoͤgen und Prabdikai, jedoch nicht gera-
de mit Meister- oder Concessious- Briefen versehen seyn muͤssen, sich an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr
auf dem Neuenbau zu Leutkuch einzufinden haben. Denu 4. Olt. 1816. K. Oberamt Leutkirch.
Stuttgart. Gend'arme Johann Christian Keller oon Baumerlenbach, Oberamts Oehringen, ist
am 30. Sept. aus der Stanon Werkersheim in der Landvogtei an der Jart desertirt. Alle Mlitair- und
Cioll= Obrigkeiten werden hiemir geziemendst ersucht, denselben im Betretungsfall zu arretiren, und an
den nächsten Gensd'armerie= Offizier abliefern zu lassen. Den 8. Okt. 1316.
· Commando der Koͤnigl. Gensd'armerie.
Bothnaug. Von dem Kinigl. Garde-Regiment zu Fuß, ist der Gemeine, Christian Häbig,
gus Bothnang den 7. Jul. d. J. desertirt. Man ditter, zu Wiederbeifabung dieses Ausreissers mumtire
ken zu wollen, und denselben auf Betreten an dessen Commande zu überliefern. Den 20. Sept. 1316.
K. Amts-Oberamt S#uktgarr.
Müänsingen. Der Soldat Georg Wöbrner von Feldstetten, Gemeincr unter dem Kdngl. Infan=
terie. Regiment Nr. 12. ust während seiner Urlaubs-Zeit deserurt. Alle Knigl. Civil= und Mundr-Be-
berden werden dader ersuchr, denselben auf Betreten arretiren, und entweder hieher oder an sein Regi-
ments-Commanoo einllefern zu lassen. Den 19. Sept. 1816. K. Oberamr.
Rortweil. Der bei dem Königl. Infankerse-Regiment Nr. 1. gestandene Soldat, Joseph Scho-
bel von Golsdorf ist den 23. Mak d. J. im Urlaub desercirr. Es werden daher alle Hoch= und Wohl-
lbbl. Bebd den gehorsamst ersucht, den Schobel auf Betreten arrctiren, und wohlverwahrt entweder an
das diesige Obcramt oder an das Hochlöbl. Commando des Kbnigl. Leip-Infanterte-Regiments Nr. 1.
in Sructgart einlsefern zu lassen. Derselbe ist 32 J. alk, 6= 1“ gros, hat schwarzbraune Haare, derglei-
chen Augvbraunen, braune Augen, rundes bradunliches Angesicht, rundes Kmn, propomionirten Mund
und gerade Beine. Bei seiner Desertion war er bekleider, mit 4 dlautüchenen sogenanten Holzmüze, ein
nem grünen Janken, weißiüchener Weste, schwarz seidenem Halstuch, langen weißleinenen Hosen „lei-
neuen Gamaschen und Schuhen. Den 16. Sept. 1616. K. Oberamt.
Schorndorf. Der bel dem Königl. Jufanterse-Regiment Nr. 5. Prinz Friedrich gestandene
Goldat Johann Jakob Wagner von Steinenberg, disseitigen Oberamts, ist am 2. Sept. d. J. aus der
Garnison Skuttgart desertirt. Derselbe ist 15 Joll 4 #n. ro 56 J. alt, und von Profeßion ein
Schmo. Alle Hoch= und Wohllöbl. Mili#a#i-nd Civil= Behbrden werden hiemit geziemend ersucht,
auf diesen Deserteur zu fabnden, und ihn auf Betreten wohlverwahrt entweder an das hiesige Oberamt
oder an das Regiments-Commando zu Stuttgart einzuliefern. Den 7. Sepr. 4616. K. Oderamr.
Valbinsen. Oberrieringen. Der bel dem Königl. Inkanterie-R#ztment Nr. 8. stebend
Soldat, Johann Georg Gammel von Oberrieringen, ist nach einer von dessen Regiments-Commande
eingelaufenen Nachricht aus der Station Niederbronn im Elsaß desertirt; weshalb sämiiche Hoch- und
Wohlldbl. Behbrden geziemend ersucht werden, auf denselben zu fahnden, und ihn auf Berreten wohl-
verwahrt an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 6. Sept. 1816. K. Oberamt.
Waldeakbuch. Nach einer Mittheilung von dem Commando des Königl. Artlllerie = Regimenta,
zu Fuß, ist der Unteroffizier Gustav Adelph Klein, dieses Regiments von Waldenbuch gebürug, und
24 J. alt, im Monat August, als er im Urlaub gewesen, desertirt. Es wird deshalb wider diesen Aus-
reisser gegenwärtiger Steckorief erlassen, und geberen, den Unteroffihier Klein auf Betreten an dessen
Commando nach Heilbroun zu überliefern. Den 20. Sept. 1816. K. Amts-Oberamt Stuttgart.
Ravensburg. Nachstehende Millrairpflichtige, welche das Loos zur kaftigen Aushebung rrift,
und die bereits hiezu designirt sind, werden anourch ausgefordert, sich unocrzöglig nach Haus zu bege-
ben, und bei dem Königl. Oberamt zu stellen, widrigenfalls, und wenn sie am Tage der Aushebung
nicht anwesend find, sie die in dem neuesten Recrutrungs= Gesez festgesetzte Strafen unsehlbar zu ge-