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50 kr., 2) 4 paar dito 2 fl., 3) eine halbe Sohlhaut 12 fl. 30 kr., 4) ein Stäk Sohlleder & fl., s)
drei braune Kalbfell 12 fl., 6) zwei schwarze Kalbfell 8 fl., 7) eine schwarz zugerichtete Rindshaur
mit Narben 9 fl., 6) 1 paar n#ue Frauen-- Schuh samt den Teisten 2 sa 12 kr., 9) iwei weiße Allaun-
Felle 2 fl., 10) ein pr. neue Sonwatowstiefel 9 fl., 11) 3 Pfd. Hanf à 3s kr. 1
alte, aber neu gesohlt Stiefel samt Keisten 10 fl., 43) 2 pr. frisch zugeschnittene
44) 2 pr. neue ganz ausgesertigte Kalblederne Frauenzimmerschuhe mit Schnürlcher 4 fl., 45) 1 pr.
neue Mannsschuhe 2 fl. 30 kr., 10) 2 pr. neue Bubenbossen à 2 fl. 4 fl., 17) 2 pr. aklte Suefel
samt Leisten 7 f, 18) 1 pr. alle Kinderstiefel 2 fl., 19) 1 einzelner alter Siiefel 1 fl., 20) 1 sei-
deues schwarz und rothgestreistes Halstuch 2 fl., 21) 1 dito ganz roth 2 fl., 22).1 pr. weiß und blau
melirte leinene Strümpfe 1 fl., 25) 1 pr. dito baumwollene 2 fl., 24) 1 rothgeblumtes wollenes Bu-
denleible (sogenaumes Teufelsstark) 1 fl. 30 kr., 25.) 1 grüner wollener Weiberrok 11 fl. 30 kr., 20) 4
blautüchener Mannsbilder-Mutzen (Wammes) mit gelben Kndpfen 4 fl., 27) 1 dito mit weiten me-
tallenen Kndpfen 4 sl , 28) 1 blautüchener Buben-Mutzen mit stäblernen Knbpfen 3 fl., 29) 2 pr.
alte aber neugesohlte Mannsschuhe 2 fl. 50 kr., 30) 1 pr. alte Stiefel mit braunen Stulpen 3 .
71 1 graugestreiftes leinenes Leible mit weiß und blau gestreistem baumwollenem Unterfutter 2 fl. Zu-
sammen 129 fl. 31 kr. Simtliche Or#ts-Obrigkeiten werden hiedurch ersucht, auf den unbekannten Dieb
gesälligst zu sahnden, denselben im Betretungssall woblverwabrt hieher einlicfern zu lassen, auch wenn
von den entwendeten Effekten etwas zum Vorschein kommen sollte, gesällige Anzeige zu machen. Wib-
Ungen, den 26. Sept. 1810. - K. Oberamt.
Boͤblingen. In der verwichenen Nacht zwischen 9 und 10 Uhr ist in die Wohnung des Poli-
zei: Juspectors Schweizer allbier, und zwar auf einen Tisch im untern Haußbhru, ein Kind männlichen
Geschlechts und 10 over höchstens 14 Tage alt, in ein mit E. B. begzeichneres weißes Kissen eingebun-
den, ausgesetzt worden. Indem nun die aussezende Person unbekannt ist, sicht man sich veranlasse, es
mit dem Ersuchen bekannt zu machen daßg, wenn sie irgendwo ausgekundschafter werden sollte, sie ar-
retiren, und hieher ausgeliefert werden mochte. Den 5. Okt. 1616. eramt
Ur ach. Der Goldenbaͤrenwirih Kostenbader von Mezingen, blesigen Oberamts, ist von einer am
lezten Sonntage, (20. Sept.) nach Mittelstadt und Pllezhausen gemachten Reise noch nicht zurück ge-
kommen, und nach vorgefundenen Spuren hbochsiwahrscheinlich im Reckarflusse verunglückt. Ale Kbnigl.
och- und Wohllöbl. Behbrden werden daher ersuchr, alles was ihnen eiwa von diesem Manne bekannt
werden sollre, sogleich hicher mitzutheilen. Den 5..Okr. 18153. K. Oberamt.
Brakenheim. Michael Agster von Pfaffenhofen, welcher kürzsich aus dem Zwangs= Arbeits-
haus in Heilbronn entlassen worden, und in seinem Gebartsort unter polizellicher Aufsicht siund, ist am
17. Sept. d. J. von Haus entwichen. Es werden demnach alle Hoch= und Wohllddl. Obn#ketten ge-
ziemend ersucht, auf diesen Mann fabnden, und ihn auf Betreten woblverwahrt an unterzeichnete Stel-
le eimlefern zu lassen. Eignalement. Derselbe ist 43 J. alt, 5 5““ groß, untersezter Starur, drei
tes, blatternardigtes bleiches Angesicht, hellbraune Haare, mitrlere Nase, großen Mund, blane Augen,
Bei seiner Entweichung war er bekleidet mit einem dunkelblauen Wammes, dreicckigten Baurenhur,
weiß leinenen Beinkleidern und Stnefeln. Den 6. Ok. 1616. r Oberamt.
Besigbeim Erligheim. Unter den Schaafen zu Erligheim ist die Poken-Krankeit auk ge-
brochen, und deswegen aller Verkehr mit Schaafen in diesem Ort verboten. Sesigheim, den 7. Eit.
1816. Oberamt,
Brakenheim. In Kleingartach sind die Poken unter der dortigen Schaafbeerde ausgebrochen,
welches biemit zur Warnung vor allem WVerkehr mu diesem Ort in Hinsicht der Schaafe bffenrich de-
kannt macht. Den 7. Okt. 1616. K. Oberamt.
Schdkingen, Lonberger Oberams. Da in dem Ort Schskingen die natürlichen Kinderpoken
ausgebrechen sino, so wud solches zu jedermanns Barnung anmit bekannt gemacht. Leenderg, den 9.
Okr. 161e. K. Oberanu.