Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Belehrung rüksichiülch der, auf wanchen Aekern sich zeigenden olelen Schneken. 
Da in verschiedenen Gegenden des Königreichs auf den Aekern eine große Menge 
nakter kleiner Schneken angetreoffen wird, welche künftig den keimenden Früchten Scho, 
den bringen können; so ist von Sachverständigen dafür gehalten wordeu, daß zwar zu 
hoffen sei, es werde durch die Winterfrost ein großer Theil dieser Ukerschneken zu Grun- 
de gehen; daß aber vornämlich zu Vertilgung der lebenden Schneken sowohl als auch 
ihrer Eier sehr viel beitragen mußte, wenn die zur Wintersaat bestimmten Felder tiefer, 
als es sonst gewöhnlich ist, umgepflügt würden. 
TDuch sollten nach bestellter Saat die Felder mit solchen Mitteln, welche die Schne; 
ken vom Abfreßen der Sruchtkeime abhalten und sie abtreiben, worunter gebrannter und 
zu Pulver zerfallener Kalk auch Torfasche gehören, und welche zugleich als Dungungs- 
mittel dienen, bei trokener Wirterung bestreut werden. Wo nach bereits bestellter Win- 
tersaat das tiefere Umpflügen nicht mehr beruksschtigt werden kann, wäre wenigstens das 
Bestreuen der Saatfelder mit den angegebenen Mirteln noch in Anwendung zu bringen, 
auch dasselbe im künftigen Frühsahre, sedoch nur in dem Falle zu wiederholen, wenn 
beim Eintritte warmer Frühlings-Witterung dergleichen aus den vorjährigen Eiern her- 
vorgegangene Schneken in Menge sich zeigen würden. Welches hiemitc zur allgemeinen 
Belehrung bekannt gemacht wird. Stuttgart, den 24. Okt. 1816. 
Kön. Ministerium des Innern. v. Otto. 
Herabsezung des Einfuhrzolls vom Torf. 
Se. Königl. Majest At haben vermög allerhächster Resolution vom 13. Octote. 
den Einfuhrzoll vom Torf von bisherigen Sechszehn Kreuzer auf Vier Kreuzer per Rof- 
last herabzusezen geruht. Welches zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 18. Oft. 1816. Kön. Finanz-Ministerium. v. Octo. 
Wiederholte Verordnung, die Eintreibung der verfallenen Steuren betreffend. 
Ungeachtet des wegen Einlieferung der verfallehen Steuren unterm usten diß ergan- 
genen ernstlichen Befehls, und urzgeachtet der ausserordentlich hohen Preise, wodurch die 
Grund= Besizer, welche ihre Erzeugnisse bisher verwerthet haben) und verwerthen kön- 
nen, zur Entrichtung ihrer Steuerschuldigkeit in den Stand gesezt werden) haben doch 
die Steuer, Zahlungen immer noch einen sehr schwachen Fertgang gehabt, so daß für 
die Königl. General= Scaats= Casse, welche auf das nächste Quartal Martint, neben 
der ununterbrochen fortlaufenden Zins-Jahlung aus den Staatskapitalien, die Appana- 
gen und Besoldungen berichtigen soll, eine nicht geringe Verlegenheic bevorsteht. 
Es ist klar, daß jede Stockung in Abtragung der Scaato-Abgaben in dem Staats- 
haushalt selbst Unordnung und Jerrüttung durch den alsdann unvermeidlich eintretenden 
Scillstand in der Erfüllung der Verbindlichkeiten des Staats hervorbringen muß, des- 
wegen ist es aber unbedingt nothwendig, diesem Uebel mit allem Nachdruk vorzubeugen. 
Demnach ist der Befehl, 
1) alle Cameral, Beamten, mic Innbegriff der Forst= Zoll= Umgelds = Accis, und an-
	        
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