Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

In denkschriftlichen Singaben#ist, statt der förmlichen Anrede, oben in Verbindung mie 
dem Vortrage zu setzen: ·- .- 
Ture««KdniglicheMa-«estät 
imd auf det Adresse: 
An den Könlg. ·· 
Stuttgart, ben 56. Okt. 1816, Königl. Staats-Ministerium. 
Erlaß an die Königl. Oberämter, die Bestra fung der zweiten Scortations-Vergchen berreffend. 
Da man schon mehrfältig währgenommen chat, daß von den Oberämtern bei Bestra- 
fung der zweiten Scortations-Vergehen die Vorschriften des Gesetzes v. 31. Jul. 1806. 
9. 3 Pt. 1. nicht genau beobachtet werden; so will man sämtlichen Kön. Oberämtern ge- 
messenst eingeschärft haben) sich genau nach diesen gesezlichen Bestimmungen zu achten, 
und zufolge derselben in der Untersuchuns jedesmal zu erörtern, oh. die für das erste 
Vergehen angesezte Strafe schon ganz) oder über die Hälfte baar oder durch Abverdie- 
nung in herrschaftlichen Geschäften berichtiget sei, oder bereics ein darüber getroffener 
und bestärigter Akrord vorliege, und. nur wenn einer dieser Umstände eintritt, die dop- 
pelte Scortations-Strafe anzusetzen) im entgegengesezten Falle aber nach Maaßgabe der 
weiteren Vorschriften jenes Gesetzes ad Punes. 2. und 3. zu verfahren. Stuccgart, den 
—ti buigl. Justiz-Ministerium. von der Lühe. 
Mechis-Frkenntuife des Kda Ober - Justiz - Collegiums. 
1) In der Concuxssache des seit dem-Russischen Feldzuge vermißten, aus Srtutt, 
art gebürtigen Hauptmanns Georg Ludwig von Hegel, vom vormaligen Infanterie= 
egisremt Nr. 1. Prinz Pauk, wurde das Locations-Urthel ausgesprochen. Stuttgart 
den 2. Okt. 1816. 
2) In der Freiherrlich v. Schleitheimschen-Concurssache wurde der dem Königlk. 
Baiernschen Geheimenrath, Kammerherrn, Freiherrn von Böhnen, dem Freiherrn Edri- 
stian von Münch zu Möüheingen, der Freifrau Josepha von Schleitheim, geb. v. Wer- 
denstein, und Johann Andreas Kugler von Augsburg, als Masse Gldubigern durch 
das Lorations= Urthel vom 12. April 1814. auferlegte Beweis für desert erklärr. 1b. cd. 
5) In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen Burgermeister Schmid zu Na= 
gold Kl. und dem Frscherrn Christian v. Münch auf Hohenmuhringen, Bekl. pcr# aciion. 
#eonduc!, wurde auf Beweis erkannt. Stutig. den 4. Okt. 1816. 
4) Die Appellacions= Sache von Meckarsulm zwischen Thomas Bierers Sheweib da- 
selbst, Vorkl. Nachbekl. Antin und den Erben des Soldaten Peter Ihle von da, Vor- 
bekl. Nachkl. Aten) Erbschafts-Anlprüche, zur Zeit Arrest betr.) wurde wegen Mangels 
auer gegründeten Leschwere per Rescript. verworfen. Stuttg. den 5. Okt. 1816.
	        
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