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Am 5. Sept. ist gegen die zu Alederf in Verhaft und Untersuchung gekommene
Erescentia Scheppler von Schrekensee) Oberamts Ravensburg, wegen verübter Brand,
stifeung, Diebstahls und Ehebruchs, eine fünfzehnsährige Zuchthaußstrafe erkannt, und
rüksschtlich des Schadens der Kosten das Angemessene verfügt worden.
en 6. Sept. wurde der zu Blaubeuren) wegen wiederholten Ehebruchs, in Unter
suchung gekommene Johann Bohnaker von Pappenlau, Oberamés Blaubeuren, zu zwam
Rigwöchiger Gefängnißstrafe bei geschmeidiger Kost, und dessen Mieschuldige, Barbar
Fißler von, da, zu zwanzigwöchiger Zuchthaußstrafe als Hofschäáfferin, so wie wegen
Scoorration zu einer Geldbuße von 20 fl. verurtheilt. Die Untersachungs= Kosten wurden
den beiden Inculpaten zum gemeinschaftlichen Ersaßte zugeschieden.
Uncter dem 9. Sept. ist der zu Alrdorf in Verham und Untersuchung gekommene
Rathsverwandte Joseph Huber von Kißlegg, Oberamts Wangen, wegen Kirchen-Dirb-
stahls und Veruntreuung offentlicher Gelder, neben dem Erlatze aller Kosten, von seiner
Rachsverwandten, Stelle casstrt, und mit vierfähriger Festungsarbeit belegt worden.
kkodem wurde der zu Ulm verhaftete Johann Martin Manz von Pflummern, Ober,
ames Riedlingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten zu
sechsmonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Reelusson in ein Arbeitshauß, jedoch we-
nigstens auf drei Monate verurtheilt.
Todem ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Joh. Blöch
le von Boll, Oberamts Sulz) wegen Diebstahls, neben dem Erfatze des Schadens und
der Kosten mit einer viermonatlichen Zuchthaußarbeit bestraft worden.
kodem wurde gegen die zu Heilbronn verhafcete Catharina Schoch von Untetheim
bach) Oberamts Weinsperg, wegen culposer, lebensgefährlicher Behandlung ihres neu-
ebohrnen Kindes, dann Concubinats und Vagirens,) eine viermonatliche Zuchthaußstr,
" und gegen ihren Mitschuldigen Johann Jakob Heinrich Gent von Neuhauß) un
Großherzogthum Baden, wegen Beitdefe bei dem ersten Vergehen und wegen Concub
nats und Vagabundität eine viermonatliche Festungsarbeit ausgesprochen, und rüfstchelich
der Kosten das Erforderliche verfügt, auch zugleich verordnet, daß nach erstandene
Socrafe die Schoch unter genaue ortspolizeiliche Aufscht zu stellen, Gent hingegen. ous
den Königl. Staaten zu verweisen sei.
Kodem ist der zu Göppingen in Untersuchung gekommene Jakob Müller von Ku#
chen, Oberames Geißlingen, wegen Diebstahls, neben dem Erfatze aller Kosten zu viers
menatlicher Zuchthaußstrafe als Hofschaffer, verurtheilt worden.
Kodem wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Georg Peter Zorn von Forchtenberg,
Oberamts Oehringen, wegen Betrugs, Fälschung und Vagirens, neben dem Ersaszder
ihm zugeschiedenen Kosten, mit einer anderthalbjährigen Zuchthaußstrafe belegt.
Am 12. Sept. ist der zu Reutlingen in Untersuchung gekommene Johann Geers
Hornung von Ohmenhausen, Oberamts Reutlingen, wegen wiederholten muthwilligen
Querulirens, zu viermonatlicher Zuchthaußstrafe condemnrt, und auf den Fall seiner
fortwährenden Unbotmassigkeit, angemessene Verfügung getroffen worden.
Den 15. Sept. wurde der zu Rottenburg verhaftete Joseph Müsssigmann von Vol-