Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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maringen, Oberamts Horb, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Ko- 
sten und des Schadens, mit einer einsährigen Juchthaußstrafe belegt. 
Eodem ist gegen die zu Eßlingen in Verhaft und Uncersuchung gekommene Meria 
SCatharina Geissel von EHhlingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Erfatz aller- 
Kosten eine neunmonatliche Juchthaußstrafe ausgesprochen, und ihre nachherige Verwah- 
rung in einem Jwangarbeitshauß bis zu erprobeer Besserung, jedoch wenigstens auf neun 
Monate verfügt worden. 
Uncer dem 16. Sept. wurde der zu Heilbronn verhaftete Gottlieb Kühner von Brek#- 
tach, Oberamts Nekarsulm, wegen wieberholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Ko- 
sten, so wie des Schadens, zu einer zehnmonatlichen Juchthaußstrafe und nachheriger Re- 
clusion in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf sechs Mo- 
nate verurtheilt. 
Am 19. Sept. ist die zu Mergentheim in Untersuchung gekommene Catharina May 
von Apfelbach, Oberamts Mergentheim, wegen Gewehrverheimlichung und Theilnahme 
an Wilderei: Vergehen) neben dem Ersatze der ihr zugeschiedenen Kosten mic viermo- 
natlicher Zuchthaußstrafe belegt worden. 
Den 21. Sevt. wurde der zu Rottenburg verhaftete Conrad Haug von Hirschau, 
Oberames Roettenburg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, 
zu achtmonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshauß bis 
zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf drei Monate condemnirt. 
Untcer dem 26. Sept. ist der zu Rottenburg in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Christian] Nagel von Sickenhausen, Oberamts Tübingen, wegen wiederholten Dieb- 
stahls, neben dem Ersaß des Schadens und aller Kosten, zu einer halbstündigen Aus- 
stellung auf der Schandbühne, und sechsmonatlicher Juchthaußarbeit verurtheilt worden. 
Am 25. Sept. wurde der zu Aledorf verhaftete Johann Huber von Bregenz in Vor- 
arlberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersahße des Schadens und der Ko- 
sten, mit achemonatlicher Festungsarbeit belegt, und dessen nachherige Ausweisung aus 
den Königl. Staaten verfügt. 
Den 25. Sept. ist gegen den zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommenen 
Johann Baptist Lorenz von Röehenbach, Königl. Baierischen Landgerichts Weiler) we- 
gen wiederholten Diebstahls, neben dem Schadens, und angemessenen Kosten, Ersaße, 
eine zweisaährige Zuchchaußstrafe erkannt, und dessen nachherige Ausweisung aus den Kö, 
nigl. Staaten angeordnet worden. 
  
Se. Königl. Masest. haben vermäög allerhöchsten Rescripts vom 20. Okk. das er- 
ledigte Ober= Acciseamt im Cameral“ Bezirk Beuttelsbach dem beabschiedeten Quartier- 
meister Krais allergnädigst zu übertragen geruht. 4 
Vermög allerhöchsten Rescriprs vom a6. Okt. haben Se. Königl. Mas . die erle- 
digte Garnisons, Predigers, Stelle auf dem Hohen-Asperg dem Vikar M. Gunzler in 
Kuchberg, Diocese Marbach, allergnddigst übertragen. 
Se. Königl. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 23. Okt. den Polizei= Sol-
	        
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