Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 50. 1 310, „ 33r# 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag= 9. Nov. 
  
  
Hollzel= Verordnung in Beziehung auf Rug, Mutterkorn, Schwindelhaber und Kerursden, 
welche unter den diesjährigen Früchten in Menge vorkommen. " 
Die ungewöhnlich naße Witterung des verflossenen Sommers hat unter dem Ge- 
traide Saamenkrankheiten, namentlich Ruß und Mutterkorn veranlaßt, deren Genuß 
gefährliche, bisweilen tödtliche, Folgen haben kann, weswegen schon in Generalreseripcen 
vom 15. Aug. 1707. und 4. Jan. 1786. Borsichts-Maasregeln angeordnet worden sind.] 
Eben diese Witterung hat das üppige Gedeihen solcher Pflanzen begünstigert, deren 
Saamen, wie des Dippel- oder Schwindelhabers (Lolium temulemmum) und der Korn# 
raden (egrostema githago) auf die Gesundheit der Menschen sowohl als mancher Haus- 
thiere) welche davon genießen, sehr schädliche Wirkungen hervorbringen, und es sind aus 
diesem Grunde schon in einem General-Rescript vom 18. Merz 1010. in Beziehung auf 
den Schwindelhaber Vorschriften ertheilt worden. « 
Es wird daher vor dem Genuß dieser kranken und giftigen Saamen hierdurch aufs 
neue verwarnt, und, unter Beziehung auf die aͤltern Geseze, sorgfaͤltige Absonderung 
sener von dem Getraide durch fleißiges Werfen und Sieben befohlen, den Kornmessern 
genaue Aufmerksamkeit auf gereinigte Qualität des Getraides eingeschärft, den Müllern 
die möglichste Säuberung der unter die Mühle gebrachten, mit Ruß und Mutterkorn 
oder Schwindelhaber und Kornraden vermischten Früchte zur Pflicht gemacht, und den 
Mehlhändlern, Bekern, Branntweinbrennern und Biersiedern die Beimischung oder Bes 
nüzung solcher schädlichen Bestandtheile zu Mehl) Brod, Brannewein und Bier bei ho- 
her Strafe verboten. Um insbesondere das Getraide von Ruß vollkommen zu reinigen, 
haben alle Müller nicht allein sich mit einem Koppbeutel zu versehen, welcher in dem 
ndchsten Gang bei der Gerbmühle eingezogen wird) sondern auch den abgegerbten Ker- 
nen nachher durch den St uber laufen zu lassen. 
Schwindelhaber und Kornraden sind auch dem Geflügel, doch diese noch mehr als. 
jener, schädlich, hingegen können beide, zuvor abgekocht, und mit anderem Jutter ver-
	        
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