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haben, sich an dessen Stelvertreter Johann Georg Düger, Weingärtner in Winterdach, innerhalb Jah-
tesfrist wenden künnen. Den 5. Sept. 1516. K. Oderamt.
Weilheim unter Tek. Inhann Michacl Siegel von Weilheim, Schufter von Gewerbe, 40 J.
alt, wandert nach Colmar in Frankreich aus, und wond ein Jahr lang von dem Schumachermeister
Caspar Stänglen von Weilheim rüksichrlich seiner hicrländischen Verbindlichkeis vertreer d Den.“ 7. Okt.
1816. . Obera
Herrenberg. In der Nacht vom 21 auf den 22ten diß wurde dem Bauren, Georg Helmich
Haug vom Hof Reuthin bel Bohndorf, hiesigen Oberamts, durch Emsteigen und Einbrechen folgendes
entwendet: 3 öfstreichische Ducaten à 5 fl. 30 kr. — 27 fl. 3o0 kr., wenigsiens 140 Stük Kronenthaler
à 2 42 kr. 570 fl., in 24 kr. Stüken 4 s fl., an alten Sct. Georgen Thaler und anderer alten
Münzen ungefähr 15 fl., 1 goldenen Ring mit M. B. G. H. H. bezeichnet à s fl., in eimer weis und
votbgestreifrcn kottonenen Ileche mehrere seidene Halstücher von verschiedener Farde 12 fl., 2 Stüt Tuch
und zwar 1 Femel und 1 Samtragen reustenes ungef. 14 fl., 46 Ehl. gros gestreiften blau und weisen
Kolsch à 1 fl. 12 kr. 72 fl., und noch mehrere andere Effecten, die er nicht genau angeben kann.
Hoch= und Wohllbbl. Poligei= Bebörden werden daber ersucht, zu Entdeckung des Thärcrs mitzuwi#rken,
und wenn sie etwas davon in Erfahrung bringen könnten, solches gesaligst bieber mirzutheilen. Den 22.
Okt. 1816. " K. Oberamt Herrenberg.
Wangen, Canstatter Oberamts. In der Nacht vom 28 auf den 26ten diß sind einer Dienstmagd
zu Wangen, biesigen Oberamts, aus einer Truche folgende Kleidungsstücke enwendet worden: 1 roth
estreifrer Barchent-Rok, ein gelb gestreister dito, ein blau und weisgestreifter dito, ein rotbgestrcifter
Garchtr- Kittel, ein blau und weisgestreister dito, ein rother Barchent-Schurz, 1 roth und dlau gedupfeD
ter dito, 1 gedupfter kottonener dito, 1 weiß flächsener dito, 1 weiß reustener dito, 2 Stoffdauden,
4 roth baumwollenes und 1 wels baumwollenes Halstuch, welche deide mit dem Namen — Christins
Boschin — bezeichnet sind, sodann ein Granaten-Nusier mit Bändel, 8 Hemder, theils fächsene, tbeils
reustene sämtlich mit den Buchstaben C. B. bezeichnet, 2 paar neue baumwollene Strümpfe, und 1 pr.
niedere Weiber Schuhe. Der Verdacht sowohl wegen dieses Diebstahls, als wegen eincs andern Vero
drechens, fällt auf die ledige Christina Lang von Altbach, Oberamts Eßlingen, welche sich von Hausz
entfernt hat. Dieselbe soll ungefähr 22 Jahre alt sepyn; von ihrer Bekleidung kann öbrigens nichts an,
gegeben werden. Alle Hoch= und Wohllbbl. torizleeen und Polizei. Behörden werden nun geziemen?
ertucht, zu Habhaftwerdung bleser Person alles mögliche beizutragen, und im Fall entweder von ir
selbst, oder von den gestohlenen Effecten etwas erhoben werden sollte, sogleich gefällige Nachricht hieher
zu ertheilen. Canstatt, den 20. Okt. 1616. K, Oberanu.
Urach. Da Balthafar Lamparter von Reutkingen bei unterzeichneter Stelle einpeliefert worden ist,
so wird der unterm 12. Sept. d. J. gegen denselben erlassene Stekbrief hiemit auzer Wukung gesetzt.
Den 2#4#. Okt. 1616. K. Criminalrath der kandvogtel auf der Alp, Geßner.
Köngen, Oberamts Eßlingen. In dem Calender auf das Jahr 161 5. Kt irriger Weise eingerückh
worden, daß der dritte Vieh= und Krämermarkt, welcher im allhiesigen Orre gehalreu werden darf, am
18. Okt. abgebalten werde, Es ist aber dieser Teimin nach mag:stretüchem Beschlaß nicht auf den 16.
Oktober, sondern auf Montag den 156 ken November festgeseizt worden, welches hiemit zur all-“
gemeinen Kennmiß mit dem Bemerken gebracht wird, daß sowohl heuer, als auch in köünftigen Jahren
us bei obgedachter JZeit sein Verblesben häbr. Den 17. Okt. 1616. K. Beam#ung.
Nagold. Der am 17. Okr. abgehaltene Flachsmarkt dabier konnte wegen Uu# späten Reise des
Klachses und der dardurch gebemmten Auerüstung von den Verkhfern nicht wie sonsten besucht werden,
und eben so waren diese dekannte Umstände die nemliche Ursache von den wenigen vorhanden gewesenen
Küäufern. Die gemeine Stadt hat deewege die allergnädigste Legitimation erhalin, diesen Flochw###,
womit auch wiederum der Krämer und Wiedmarkt verbunden wird, an dem Feicrtag Andreas den
30. Nov. wiederum abhalten zu dürfen, welches hiemit zur allgemeinen Kenmmn#### gebracht wird. Den
4. Nov. 1616. K. Oberamt.