Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

551 
das allgemeine Staatsbedürfniß zu bestimmen, die Deckung desselben aus Domanlal= und 
Scteuer-Gefällen auszumitteln, für eine gerechte und treue Erhebung derselben zu sor- 
gen) das Etars= Rechnungs und Cassem= Wesen in fester und klarer Ordnung zu hal- 
ten und für die Erhaltung der Grundbücher zu sorgen. 
Uncter seiner verfassungsmäßigen Leicung und Auficche stehen alle verwaltenden und 
verrechnenden Behörden, welchen die Administration der Kammer-Güter und Domanial= 
Gefälle, der Forste und Jagden, der Bergwerke und Salinen, der directen und indi- 
recten Steuren, die Besorgung des Staats-Bauwesens, die Erhebung und Verwendung 
der öffentlichen Gelder, die Renovation der Grund= und Lagerbücher, und die Prüfung 
der Rechnungen obliege. 
K. :4. Das Ministerium des Kirchen und Schul, Wesens, welchem für die An- 
gelegenheiten der katholischen Kirche ein Mitglied des katholischen Kirchen, Raths als 
Ministerial Rath benzugeben ist, hat für die verfassungsmäßigen Rechte der verschiede- 
nenchristlichen Kirchen und anderen Glaubensbekenntnisse, der Schulen und der Sciftungen 
zu wachen, und ist dafür verantwortlich. 
Ju dem Geschäftskreise desselben gehören der Cultus der evangelischen, katholischen 
und jeder andern Kirche, die Aufsicht und Leitung des Schul= und Erziehungs-Wesens 
in seinem ganzen Umfange, auch in den Waisenhäusern, das Curatorium der Universi- 
tat, der öffentlichen Bibliotheken und aller Kunst= und wissenschaftlichen Anstalten; die 
Oberaufsscht über die Verwaltung des Kirchenguts und des Stiftungs, Vermögens. 
Unter der unmittelbaren Leitung dieses Ministeriums stehen das evangelische Ober- 
Consistorium, der katholische Kirchenrath, die Ober= Studien-Direction und der Synodus. 
Mit diesem Ministerium wird der Zeic das Prästdium in dem zu errichtenden Ge, 
setgebungs-Collegium verbunden. 
Diese allerhöchste Verordnung Sr. Königl. Masestit wird hierdurch allgemein 
kannt gemacht. Stuttgart, den 8. Nov. 1876. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Königl. Geheime Ratb.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.