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Se. Königk. Masest ät haben vermöge allerhöchsten Reseripes vom 8. d. M. zu
Mitgliedern dieser obersten Staats-Behörde gnädigst ernannt:
Den Geheimen Rath und Staats= Minister von der Lühe, der das bisher geführ-
te Pertefeuille des Justiz-Departement beibehält;
den Geheimen Rath und Staats= Minister, Grafen von Zeppelin, welchem das
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der Königl. Familien-Angelegenheiten,
nebst dem Ministerium der Polirey der Restdenzen übertragen worden;
den zum Scaats= und Krir####-Minister ernannten Geheimen Rach und General der
Infancerie, Grafen von Franguemont;
den zum Scaats= Minister und zum Minister des Kirchen, und Schulwesens er-
nannten Geheimen Rath von Wangenheim;
den zum Staats-Minister ernannten Geheimen Rath v. Phull-Rippur;
den Geheimen Nath v. Vellnagel, welcher zugleich in der Stelle als Staats-
Secretär mit seinen bisherigen Functionen bey dem Königl. Geheimen Cabinet bestärigt
worden;
den zum Finanz-Minister ernannten Geheimen Rath v. Otto;
den Geheimen Rath v. Wächter, seitherigen Staats-Rath, welchem das Depar-
tement des Innern provfforisch übertragen worden;
den Geheimen Rach v. Hartmann, leitherigen Staats-Rath, und
den Geheimen Rarh v. Lempp, seitherigen Ober-Justiz-Revisions-Rath.
Wobey festgesezt worden ist, daß nur diesenigen Geheimen Räthe, außer den
Staats-Ministern, das Prädicat „Ercellenz“ führen sollen, welchen es vorher ver-
liehen war) oder welchen ein Departement definitiv übertragen wird.
In Folge dieser allerhöchsten Verfügung sind das bisher bestandene Conferenz- Mi,
nisterium und der seitherige Staats-Rarh, als Staats-Behörden, für aufgelöst an-
zusehen.
Wegen der nach den bisherigen Einrichtungen an das Conferenz-Ministerium zu
erstattenden Berichte und dem biseherigen Geschäfts-Kreise desselben, werden besondere
Anweisungen gegeben werden.
Se. Königl. Mas. haben ferner vermöge allerhöchsten Reseripts vom 3. d. M.
den Staats-Minister Grafen von Mandelsloh, mit Vorbehalt f#ines bioheri-
gen Charakters und Rangs, zu Allerhöchstdero bevollmächtigten Gesandten am Bun-
destage in Frankfurt, und