Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Se. Königk. Masest ät haben vermöge allerhöchsten Reseripes vom 8. d. M. zu 
Mitgliedern dieser obersten Staats-Behörde gnädigst ernannt: 
Den Geheimen Rath und Staats= Minister von der Lühe, der das bisher geführ- 
te Pertefeuille des Justiz-Departement beibehält; 
den Geheimen Rath und Staats= Minister, Grafen von Zeppelin, welchem das 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, der Königl. Familien-Angelegenheiten, 
nebst dem Ministerium der Polirey der Restdenzen übertragen worden; 
den zum Scaats= und Krir####-Minister ernannten Geheimen Rach und General der 
Infancerie, Grafen von Franguemont; 
den zum Scaats= Minister und zum Minister des Kirchen, und Schulwesens er- 
nannten Geheimen Rath von Wangenheim; 
den zum Staats-Minister ernannten Geheimen Rath v. Phull-Rippur; 
den Geheimen Nath v. Vellnagel, welcher zugleich in der Stelle als Staats- 
Secretär mit seinen bisherigen Functionen bey dem Königl. Geheimen Cabinet bestärigt 
worden; 
den zum Finanz-Minister ernannten Geheimen Rath v. Otto; 
den Geheimen Rath v. Wächter, seitherigen Staats-Rath, welchem das Depar- 
tement des Innern provfforisch übertragen worden; 
den Geheimen Rach v. Hartmann, leitherigen Staats-Rath, und 
den Geheimen Rarh v. Lempp, seitherigen Ober-Justiz-Revisions-Rath. 
Wobey festgesezt worden ist, daß nur diesenigen Geheimen Räthe, außer den 
Staats-Ministern, das Prädicat „Ercellenz“ führen sollen, welchen es vorher ver- 
liehen war) oder welchen ein Departement definitiv übertragen wird. 
In Folge dieser allerhöchsten Verfügung sind das bisher bestandene Conferenz- Mi, 
nisterium und der seitherige Staats-Rarh, als Staats-Behörden, für aufgelöst an- 
zusehen. 
Wegen der nach den bisherigen Einrichtungen an das Conferenz-Ministerium zu 
erstattenden Berichte und dem biseherigen Geschäfts-Kreise desselben, werden besondere 
Anweisungen gegeben werden. 
Se. Königl. Mas. haben ferner vermöge allerhöchsten Reseripts vom 3. d. M. 
den Staats-Minister Grafen von Mandelsloh, mit Vorbehalt f#ines bioheri- 
gen Charakters und Rangs, zu Allerhöchstdero bevollmächtigten Gesandten am Bun- 
destage in Frankfurt, und
	        
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