Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 53. 1816. 355 
Koͤniglich- Württembergisches 
Staats= und Regterungs-Blatt. 
Samstag, 16. Nov. 
  
  
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"1. ?: 
Köalgl. Verordnung, das bisherige Oberhof= Ban-Deparrement betreffend. 
Se. Königl. Masest4t haben veimog allerhöchsten Rescripts vom 12. Nov. das 
thisher bestandene Ober, Lolstau, Dearerment proisorifh mit der gonigt Hof- und Do- 
mainen= Kammer zu vereinigen geruhet, und zugleich die Allerhöchste Verfügung getrof- 
e daß die von senem Departement bisher geführte Tufsicht über das Privarbauwesen 
in den beiden Restdenzen, wie auch in Cantstatt von dem Residenz= Polizei-Ministerium 
Übernommen werden solle. " 
Emeuertes Verdot gegen den Gebrauch kupferner Köhlrbören beim Branntweinbrennen. 
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„In der Vorschrift vom 11. Sept. 1814 betreffend die Vorsichtsmahregeln, um 
bei Bervitung gebrannter Wasser die Beimengung einer der Gesundheit schädlichen Me- 
tall U#uflösung zu verhüten, ist in. Ansehung des Destillirapparats der Gebrauch der 
Kühlröhren von Kupfer, Meßing oder Probzinn bei Strafe einer kleinen Frevel und 
Confiscation der aus unzuldbigem Metalle verfertigten Kühlrôhren verboten, und es sind 
iden gemeinen Branntweinbrennern nur Kühlröhren von reinem Zinn, acht und gut ver- 
"* Un##am Eisenblech oder auch von gebranntem Thon gestartet. « 
Es haben jedoch mehrere, Branntweinbrenner aus. Mißverstand der Vorschrift ihre 
4ltere kupferne Kühlröhrem. -nur innen verzinnen lassen, einige auch sich neue, innen ver- 
ahinme, kupferne Kühlröhren angeschaft. , 
«-Daabeks·ducchven«Gebmuchvie-Besinnungabgenüztwird,undhietdurchdie 
SicheuheitgegeneintdecGesundheitschädlicheKopfes-Auflösungverschwindensowirv 
hierdurch ierklaͤrt, daß unter dem Verbote kupferner Kuͤhlroͤhren auch die verzinnten be- 
grisfenz, und abzuschaffen nd. , s» .--; , . 
main-Zugleichwir-vomKupfetschmidendie-Versenignng—unddeerrkauffupfekuek 
KühlrshmrkmitoderohnerinnuagbeikinergroseaervelStrafe-verboten- 
-Stuttg;dos.8.»Nov.-816. Königl. Ministerium des Innern. v. Otto.
	        
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