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IUDieser Zentralstelle sind unmittelbar untergeordnet:
1) Die Königliche Hofkapelle (Hofgeistlichkeit) in den geeigneten Beziehungen.
) Das Königliche Hofgericht (Justizbehörde für die Hofdienerschaft.)
5) Die Königlichen Leibärzte, und unter ihnen a) das Hof-Krankenhaus (Hof,
pflege), d) die Hofaporheke. Dann provisorisch
ben s 4) die Direktion des Hoftheaters und der damit verbundenen Institute, und
eben so
5) die Koͤnigliche Gewoͤlbsverwaltung.
Das bisher bestandene Ober--Hofmarschallen-Amt, so wie die Ober-Hofoͤkonomie-
Commission, sind in Folge dieser neuen Einrichtung aufgehoben.
Vermoͤg allerhoͤchsten Resceripts vom 16. sind zu dieser Zentralstelle ernannt worden:
1. Als Oberst= Hofmeister des Hofstaats Sr. Majestät des Königs, Freihen
von Seckendorf.
2. Als Oberst= Kammerherr der geheime Rath und Staatsminister, Minister der
auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Zeppelin.
3. Als Oberst= S#tallmeister Graf von Görliz.
4. Als Ober-Hofintendant der bisherige Staatsrath und Präsident der Königlichen
Hof= und Domainen= Kammer, Freiherr von Maucler, unter Beibehaltung der leßzt
tern Stelle.
Als Assessoren des Ober-Hofraths
5. der zum Direktor der Königl. Hof= und Domainenkammer befäörderte bisherige
Geheime Cabinetssekretär, geheimer Hofrath von Kohlhage.
6 Der zum Hof= und Justiz-Rath und Vorstand des Hofgerichts beförderte bis,
herige Sekretär des Königl. Geheimen Raths, Gerber.
Die Kanzellistenstelle und die Besorgung der Registratur bei dieser obersten Hofbe,
hörde ist dem früher bei Sr. Königl. Majsestät erson angestellten Stabsguarti#,
meister Swatoneck übertragen worden.
Sodann haben Se. Königl. Majestát gnädigst ernannt:
1. in dankbarer Anerkennung 6o jähriger Allerhöchstdero Hause treu geleistecer
Dienste, den bisherigen Ober-Hofmarschall von Behr zum Präsidenten des Königli=
chen Ober= Hofraths, v
2.Alterh’ochstderoerstenAd«utancen,General-MajotvonSpitzemberg-
zumHof-Jägermeister,unterdetBeIimmung,vaßdieHof-JägereiundAlles,was
auf die Hofjagd Bezug hat, unter ihm stehen, er selbst aber in dieser Beziehung dem
Oberst-Hofmeisterstabe untergeben seyn solle,
3. den bisherigen Hausmarschall und Ceremonienmeister, Fuͤrsten von Loͤwenstein-
Wertheim) zum ersten Ceremonienmeister, mic der Unterordnung unter den Obentt
Kammerherrn, Stab.
4. Zu Stabsekretärs ç
) bei dem Oberst= Hofmeister, Amt den bisherigen Ober- Polizeikommissär in
Ludwigsburg, Erlenspiel-