Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Heimsbelm. Allerhöchstem Befehl zu Folge sollen die herrschaftlichen Hof-Hueb uud ege#e 
G#r zu Heimsbeim, deren 9 jähriger Pacht bis Lichtmeß 1617. zu Ende gehet, mit VPorbchalt de 
allergnddigsten Genehmigung, wieder auf fernere 9 Jahre, und zwar wic biaher stükweiße, die Aeker 
um eine gelgliche Bestand= Frucht, die Wiesen und Gärten aber um ein Kocarium an Geld, tge 
des bffentlichen Aufstreichs verliehen weruen. Diese Güter bestehen aus: 171 Mrg. 3 Vunl. 5784 
ebauten Aekeru in 3 Zelgen, 15 Morg. 4 Prtl. 174 Ruth. Wiesen, 3 Wo- 4 Pril. 15 4 Rur 
aum- und Grasgaͤrten, und 1 Prtl. 41 Ruth. Kraut“ und Wurzgärten. üau- erleihung ist Moniagz 
der 2. Dec. d. J. bestimmt. Es wird doher solches hierdurch bffentlich bekaunt gemacht, damit die 
Liebhaber an gedachtem Tage Vormittags um 9 Uhr auf dem Rathhaus zu Heimsheim sich einfinden, 
und dort die nähere Bedingungen vernehmen mögen. Den 16. Nov. 1316. 
#. Landvogtei= Steueramt Rothenberg, und Cameral= Verwaltung Merklingen, 
Riedlingen. Nachstehende Gemelnds-Schaaswalden im hlesigen Oberamts-Bezirks werden fün 
die Bestandszeit von Mariint 1616 bis 1619 an den Meiftbietenden anf dem Rathhanse dahier an nach- 
lolgenden Tagen verliehen werden. Den-10. Dec.: Wilflingen, welche 110 Stük ertägt, Egelfiagn, 
welche 110 Stük erträgr, Mddringen, welche 140 Stük erträgt. Den 11. Dec. Andelfiugen, wel- 
che 150. Stük erträgr, Reutlingendorf, welche 200 Stük erträgt. Wozu man die Liebhaber einladet. 
Den 153. Nov. 1516. K. Oberamt. 
Leutklrch. Von dem Kdnigl. Regiment Nr. 10. leschte Infanterie, desertirte den 16. Aug. d. J. 
der Soldat Joseph Huber, von Steinenthal gebürtig. Es werden deshalb alle Behdrden ersucht, auf 
diesen Deserteur fahnden, ihn auf Betreten arretiren, und an hiesiges Oberamt, oder das Regiments- 
Commando. abllefern zu lassen. Den 3. Nov. 1616. K. Oberamf. 
errenberg. Der in sein Heimwesen verwiesene Soldat Martin Hailand, von Süchau aus 
Sachsen ist hier auf dem Durchtransport entwichen. Derselbe ist 5%“ groß, 24 J. alt, hat blonde 
Haare, mittlere Nase, und ist blos mit 1 Wammes, und sonst schlecht gekleidet. Hoch- und Wohlloͤbl. 
Polizel-Behdrden werden geborsamst ersuchr, auf denselben zu sahnden, ihn auf Betreten zu arrenrm, 
und hieher einliefern zu lassen. Den 12. Nov. 1816. Kdn. Oberamt. 
Herrenberg. Matthäus Wößner von Roth., Oberamts Freudenstadt, ha# sich, nachdem er den 
28. Okr. d. J. ein 2 jährtg. Kind zu Oberiesingen hiesigen Oberamts überführt Horte flüchtig gemacht, und 
noch nicht in seiner Heimatd sehen lassen Hoch= und Wodhlldbl. Polizei-Behbrden werden daher gehern 
samsi er ucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und bieher einliefemn 
zu lassen. Signalement. Dieser Mensch ist 21— 22 J. alt, etwas über 6 Fuß groß, hat blonde 
Haarc, dergleichen Augbraunen, hohe Stirne, blaue Augen, mirtelmäsige Rase und Mund, weiße Zäk- 
ne, spitziges Kinn, schmales Gesicht, schlanken Wuchs. War bekleider mit einem blautüchenem Wom- 
mes und Brusttuch, schwarzledernen Hosen, blau wollenen Strümpfen und Stiefeln. Den 11. No, 
18516. K. Oberamr. 
Vaibingen. Anna Mania Häberlin von Hochdorf wandert nach Carlsruhe ins Baadische aus, 
und wird 1 Jabr lang von ihrer Mutter und Pfleger wegen ihrer disseitigen Verbindlichkeiten vek#rtcn. 
Den 5. Nov. 1816. K. Oberamt. 
Nagold. Der am 17. Okt- ebalene Flachsmarkt dahier konnte wegen drr späterk Reife des 
Flachses und der dardurch gehemmten Ausrüstung von den Verkäufern nicht wie sonsten besucht werden, 
und eben so waren diele bekannte Umstände die nemliche Ursache von den wenigen vorhanden gewesenen 
Käufern. Dic gemeine Stadt bat deswegen die allergnädigste Legitimation erhalten, diesen Flachswark 
womtt auch wirderum der Krämer, und Bicomarkt verdunden wird, an dem Feiertag Andreas den 
50. Nov. wiederum abhallen zu dürfen., welches hiemm zur allgemeinen Kenninißz gebracht wird. De 
4. Nov. 1610. K. Oberamt. 
Tübingen. In Schlaitdorf, disseirigen Oberamis, sind die natörlichen Blatrern ausgebrochen, 
welches hiemie zur allgemeinen Kenn## gebracht wud, damit die gesezliche Vorschriften beobachtei wer- 
den können. Deu. 17. Nov. 16 16. K. Oberamt.
	        
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