Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 35. 181c. 8732 
Koͤniglich, Wuͤrttembergischts 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, zo. Nov. 
  
  
Königl. General-WVerordnung, die Erhöhung des Ausfuhrs-Jolls vom Haber betr. 
Da Se. Königl. Masestät unter den dermaligen Umständen, den Ausfuhr= 
Zoll vom Haber auf 3 fl. 12 kr. vom Scheffel, und auf 24 kr. vom Sri. bestimmt ha- 
ben: so wird solches in Beziehung auf die wegen der Fruchttheurung erlassene allerhochste 
Verordnung vom 3. dieses Monats allgemein zur Nachricht, Nachachtung und Vollzie= 
hung bekannt gemacht. Deeret. Seuttgart, den 26. Nov. 1616. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Königl. Geheimer Rath. 
Verordnung an sämtliche katholische Scholinspektoren, den Uebertritt der Elementarschüler zu den 
lateinischen Lehraustalten bdetr. 
Die sämelichen katholischen Schulinspektoren werden hiemit angewiesen, diejenigen 
Slementarschüler, welche in eine lareinische Lehranstalt übergehen wollen, und in der 
Elementarschule die erforderlichen Talente) zureichenden Fleiß und gute Siteen zeigen, 
fernerhin nicht bis in das rate Jahr zurückzubehalten, sondern denselben, sobald sie so- 
wohl deutsch als lateinisch lesen und schreiben können, den Uebertritt in eine lateinische 
Lehranstalt zu gestatten. Sturtgart, den 22. Nov. 1816. 
Ministerium des Kirchen, und Schulwesens. Wangenheim. 
Die Concurs" Pröfungen der evangelischen Schul-Provisoren und Ineipienten auf Martini d. J. 
betreffend; dd 26. Nov. 1816. 
Zu der auf Martini d. J. angeordneten Concurs-Prüfung der evangelischen Schul- 
ames Candidaten haben die Schul= Incipienten von sämtlichen Generalaten am 9. De- 
cember, die Schul, Provisoren aber von den Generalaten Oehringen, Heilbronn, Maul- 
bronn und Ulm am 22. Dec.) und von den Generalaten Urach und Tübingen am 16.
	        
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