Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 56. 1 816. 579 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
Samstag, 7. Dec. 
  
  
König l. Berordnung, betreffend die Behandlung der Dispensations= Gesuche minderjähriger 
Fürsilicher, Gräflicher und Adelicher Gurobesitzer in Absicht anf eigene Vermogens-Ver- 
waltung; dd. 214. Nov. 1816. 
Da Se. Königl. Majestät befohlen haben, daß die auf eigene Vermögens- 
Verwalcung sich beziehenden Dispensations. Gesuche minderfähriger Fürstlicher, Gräflicher 
oder adelicher Gucs-Besier, nicht mehr, wie bisher, durch das Ministerium des In- 
nern an Allerhöchstdieselben gebracht, sondern darüber von dem Königl. Tutelar= 
Rath, nach vorangegangener genauer Prüfung der Umstände, erkannt, und die Entschei- 
dung des letztern nur dem Ministerium vorgelegt werden solle: so wird diese allerhöchste 
Verordnung hiedurch allgemein bekannt gemacht. Sruttgart, den 24. Nov. 1816. 
Ad Niand. Sacr. Reg. Alaj. 
Königl. Geheimer Rath. 
Werordnung, wegen künftiger Erstattung der Commun-Rechnungs-Repvisoratamtlichen 
Arbeis= Berichte. 
Da man die in der Amts-= Insteuktion für die Rechnungs-Revisoren vom 29. Upr. 
18:r. Abschn. I. s. 17. (Staats= und Regierungsblatt vom Ior 18:1. Nr. 22.) ent- 
haltene Vorschrift, daß die Revisoren alle Quartale einen Arbeitsbericht erstatten sollen) 
dahin abzuändern sich veranlaßt findet, daß die Arbeitsberichte der Commun-Rechnungs- 
Revisoren künftig nur alle halbe Jahre, nemlich auf Georgii und Martini seden Jahres 
nach der bisherigen Form ausgefertiget, und auf die vorgeschriebene Weise an die Ser- 
tion der Commun= Verwalrung jedesmal genau auf den Termin eingesendet werden sol- 
len; so wird dieses zur Nachachrung hiemit bekannt gemacht. S.uttgart, den 2. Dec. 
1816. Mimsterium des Innern. Geheimer RNach v. Wachter. 
Rechts= Erkenn#nisse des Kdn. Ober-Jultiz= Collsglums. 
1) In der Appellations= Sache von Tübingen zwischen den Handelsleuten Baur
	        
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