Nro. 56. 1 816. 579
Königlich= Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blakk.
Samstag, 7. Dec.
König l. Berordnung, betreffend die Behandlung der Dispensations= Gesuche minderjähriger
Fürsilicher, Gräflicher und Adelicher Gurobesitzer in Absicht anf eigene Vermogens-Ver-
waltung; dd. 214. Nov. 1816.
Da Se. Königl. Majestät befohlen haben, daß die auf eigene Vermögens-
Verwalcung sich beziehenden Dispensations. Gesuche minderfähriger Fürstlicher, Gräflicher
oder adelicher Gucs-Besier, nicht mehr, wie bisher, durch das Ministerium des In-
nern an Allerhöchstdieselben gebracht, sondern darüber von dem Königl. Tutelar=
Rath, nach vorangegangener genauer Prüfung der Umstände, erkannt, und die Entschei-
dung des letztern nur dem Ministerium vorgelegt werden solle: so wird diese allerhöchste
Verordnung hiedurch allgemein bekannt gemacht. Sruttgart, den 24. Nov. 1816.
Ad Niand. Sacr. Reg. Alaj.
Königl. Geheimer Rath.
Werordnung, wegen künftiger Erstattung der Commun-Rechnungs-Repvisoratamtlichen
Arbeis= Berichte.
Da man die in der Amts-= Insteuktion für die Rechnungs-Revisoren vom 29. Upr.
18:r. Abschn. I. s. 17. (Staats= und Regierungsblatt vom Ior 18:1. Nr. 22.) ent-
haltene Vorschrift, daß die Revisoren alle Quartale einen Arbeitsbericht erstatten sollen)
dahin abzuändern sich veranlaßt findet, daß die Arbeitsberichte der Commun-Rechnungs-
Revisoren künftig nur alle halbe Jahre, nemlich auf Georgii und Martini seden Jahres
nach der bisherigen Form ausgefertiget, und auf die vorgeschriebene Weise an die Ser-
tion der Commun= Verwalrung jedesmal genau auf den Termin eingesendet werden sol-
len; so wird dieses zur Nachachrung hiemit bekannt gemacht. S.uttgart, den 2. Dec.
1816. Mimsterium des Innern. Geheimer RNach v. Wachter.
Rechts= Erkenn#nisse des Kdn. Ober-Jultiz= Collsglums.
1) In der Appellations= Sache von Tübingen zwischen den Handelsleuten Baur