Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Mechts-Erkeintnisse des Kön. Obek-Justig= Collegiums. 
1) In der Appellations" Sache von Künzelsau zwischen Leonhard Keller, Müllee 
zu Buchenbach) Bekl. Ancen und Sophia, Joh. Georg udwig Abels Wittwe zu Ail, 
ringen Kl. Aein, eine Leibgedings Forderung betr.) wurde das Erkennenih voriger In, 
stanz ben##tiget. Stuctgart, den 19. No. 1876. « 
2)JusdepWechseliKlagsachsdesObersJustiziPkocuratorsMoserdedjüngetty 
als Cessionars des Amtsschteibers Gußmann zu Ebingen, Kl., wider den Substmuten 
Landerer zu Suli Bekl., wurde der dem Bekiagten auferlegte Eid fuͤr rekusire, somit 
der Wechsel für rekognoscirt angenommen, und der Beklagte zur Bezahlung der einge- 
klagten Wechselforderung von 609 fl. samt Zinsen für schuldig erkannt. Stuttgart, den 
àu. Nov. 1816. " ·« 
3) In Sachen des Hoffaetors Soͤtsch zu Ludwigsburg modo dessen Erben Lnten, 
wider die Debitmasse des Grafen Sigmund von Szdorf Latin, eine in dem Graͤfl. ESig- 
mund von Eidorßschen Gant eingeklagte Forderung betr., wurde eondemnatorie erkannt. 
Stuttg. den 22. Nov. 1816. « 
4)«-Jn-.SachenvesFreiherrnvönPftktenjukaavöbuxEnten-widerdieGräESigi 
mundvouszvpcsifcheMasse-TurmsLatin,«,"öineSchuldfotderungvon363fl.berief-, 
vardequfBeweietrksnnr.lheockL'«j«" " 
Erkenntnis-DesKönigkshesSMchM 
Den4.De-.istssvnidebgeschieden: 
·1)AnesDannetsponSigmgtswangemOberamtOSulUgeb.,Hnizma-mvoa 
Witterhausen, desselben Oberamts, Kl. von Pechios Danner, Bauren zu. Sigmarswan, 
gen, Bekl. ex cap. adulterü pralumti, unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. 
) Jakob Michael Grözinger, Bürger und Weingäeener zu Reutlingen, Kl. von 
Anna Maria, geb. Göbel von da, Bekl. ex cap. adulterü##, unter Verurtheilung der Be- 
klagten in die Kosten. 
  
Zwiefalten. Unter Hinweifung auf die in dem Königl. Staats= und Regierungs" 
Blatt Nr. 33. enthaltene allerhöchste Verordnung vom 24. Jul. 1876. werden hiemit 
elle diesenige amtliche Behörden, Corporationen und Privaten, welche auf verfloffene 
Martini mit den hieher schuldigen Irren= Kostgeldern im Rükstand verblieben sind, wie- 
derholt aufgefordert, diese Rükstände an die unterzeichnete Stelle innerhalb 3 Wochen 
unfehlbar zu berichtigen. Den 7. Der. 1816. 
« Ober-Inspection des Koͤnigl. Irren-Instituts. 
  
Se. Königl. Majest. haben vermög allerhöchsten Reseripts vom 7. Dec, bei dem 
Hef= Scaat Ihrer Masestät der Königin, die Freifrau v. Seckendorf, Gatti
	        
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