Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

365 
len von 4, 3., und # jährigem Alter, an die Meistblekenden in Ffentlichem Auf, 
Rreich,) gegen gleich baare Bezahlung käuflich überlassen, wozu die Liebhaber andurch ein- 
„gelaven werden- Den 30. Rov. 1816. Kön. Obrist= Seallmeisteramt. 
  
Stetten im Remstbal. Bis künftigen Mittwoch den 13. Dec. werden bei hiesiger Cameral- 
WVerwaltung ungefehr 75 Aimer gut conerirte Gefäll-Weine vom Jahrgang 1616 Vormuttags 10 Uhr 
im offentlichen Aufstreich verxkauft werden. Den 6. Dek. 4816. K. Camcralamt. 
Balingen. Das Recht des Salperergradens im Oberamts-Bezirke gedenkea wir Montag den 
2#5. Dec. in Aster= Pacht auf 6 Jahre von Jacobi 1316 bis 1822 zu geben. Es haben daher die Liebe 
bober gedachten Tags Morgens 9 Uhr auf hiesigem Rathhause zu erscheinen, die Bedingungen zu ver- 
nehmen, und sich über ihr *— und Vermogen mit obrigkeirlichen Zeugnissen. — Den 5. 
tc. 1616 Oberamt.. 
Eßlingen. Da die Bestandzeit der Winterschaafweide zu Zell, disseltigen Oberamts, an Am- 
brosi 1617. zu Kude geht, lo wird mit derselben am Montag den 30. Dcc. d. J. eine neue Verleihung 
auf 3 Jahre vorgenommen werden. Die Bestand-Liebbader haben daher um gedachte Jeit auf dem hie- 
sigen Rarhhaus dei der Verleihung sich eingofinden, und das Weitere zu vernchmen. 2 9. Decemo. 
1616. K. Oberamt. 
Geis#ingen. Die berrschaftliche Schaafwaide von Geißingen wird nach allergnädigstem Befebl 
bls Freitag den 20. Dec. d. J. auf dem Rarhhauß in Geißingen wieder auf die 3 Jahre Michaelts 1516 
4819 und 1620 beides incl. im öffentlichen Aafstreich nerliehen werden. Die Watde trägt 175 Schaafe, 
der Beständer hat neben einem herschaftlichen Schaafstall , noch für sich eine Wohnung, ungef. 11 Vre. 
Garten, und 2 Krautländlen arengstdlich zu genießen. Für die Schaaf. Waare hat er u Geiß#inger 
Markung alle Wochen 2 Tage die Ueberfarrhs = Gerechtigkeir. Der Pförch ust durchaus herrschanlich- 
hingegen hat der Schäfer von #mal nachschlagen 12 kr., und Lom 2tenmal 16 kr. zu bezieben. Karren, 
Hurten und Storzen, und alle im Srall erforderliche Geräthschaften werden ibm zum Gebrauch auf den 
Abstich übergeben. An Caution muß der Beständer an liegenden Gütern 200 fl. stellen. Feder, der 
sich als Besichyvder zu melden, Lust hat, muß ein magistratisches Zeugniß wegen seinen Vermogens-Um- 
ständen nud # Meisterbrief we Den 3. Dec. 1316. 
andvogtei= Steueramt Ludwigsburg, und Cameralamt Marbach. 
Hirsau. Die dem Cameralamt Hirsau einverleibten 3 Königl. Malereigöter: der Viehbof zu 
Hrsan, der Hof Dikke und der Hof Waldek werden auf allerbochsten Besebl von Georgil 1817. an 
aufo neue verpachtet; und zwar 1) der Vichbof zu Hirsau am Montag den 30. Dec. d. J.,derselbe 
besteht aus 1 grossen zu zwei Hautzhaltungen eingerichteten Wohnhaus und mehreren Ockonom#. Groku-- 
den, aus 1 Mrg. Garten und 114 Morg. Wicsen, von denen die Hälste bisder zersinkelt verpachtet 
war. Die neue VPerleihung geschieht nun auf 9 Jahdre und entweder an Einen oder an Einjelne, je nach= 
dem sich vortheilhaste Lebhaber zeigen werden, und auf die Art, wie seuher die siükweise Verpachtung 
um Theil Statt gefunden bat. 2) Der Hof Dütke begreist in sich 1 grosses Wohnhaus für den 
aier, 1 Schaastaus mit Wohnung, 1 ziegelhürte und 1 Wobnhaus für den Ziegler, so wie ausser- 
dem die ndtbigen Scheuern und Stollungen, serner 20 Morg. Gärten und Wiesen und 200 Mrg Aker- 
seld. 3) Der Hof Waldek besteht aus 1 Wohnbaus und 4 Orlonomie-Gebäuden und 90 Mrg. Wie- 
sen, und war disher mit dem Hof Oikke an einen Pichter verliehen, dem jedoch ein Mitpi#chter gestat- 
tet war. Die beiden letztere Hoͤfe nun werden am Dienstag den 31. Dec. d. J. verliehen werden, ent- 
weder im Gesampacht, oder abgelondert, wobei auch die Ziegelbötte besonders gepachter werden köünn- 
te. Dieses wird nun mit dem Anhang bekannt gemacht, daß Vormittags 10 Uhr an gedachten Tägen 
die Verhandlungen beginnen werden, und daß Jeder, der zum Aufstreich zugelassen werden will, sch 
ausweisen mug mit einem obrigkeitlichen Zeugniß uͤber gutes Praͤdikat und gue Vernögens Unistände 
in algemeinen und inobesendere darüber, daß er im Stande sei, die legale Caution in liegenden Gürern
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.