Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

20

20ste  Jahr  bereits  zuruͤckgelegt  das  25ste  aber  noch  nicht  completirt  haben,  mithin  diejenige,  welche
  vom  1  Jan.  1791  bi  1.  Jan.  1796.  gebohren,  und  welche  nicht  durch  die  Geseze  vom  persdulichen
Erscheinen  dlpensirt  sind,  sich  zu  stellen  haben.  Es  werden  daher  alle  diejenige,  die  sich  in  diese  Cathegorie
  gualificiren  aufgefordert,  den  lezten  d.  Mon.  in  ihrem  Heimwesen  sich  einzufinden,  und  des
weitern  sich  zu  gewärtigen,  wovon  nur  die  ausgenommen  sind,  die  sich  in  großer  Emfernung  von
der.  Heimatb  aufhalten,  und  welchen  erlaubt  ist,  ibr  Meß  und  den  Misitations  Erfand  durch  die  detreffende
  Hochlbbl.  Oberämter  Neher  zu  senden.  Den  15.  Jan.  1616.  K.  Oberamt.

Urach.  Nach  allerhdchstem  Befehl  vom  2.  d.  Mon.  wird  die  Jabrs-Musterung  der  Milltairpflichtigen
  des  Oberamis  Urach  mit  dem  1  Fedr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen.  Bei  dieser  Musterung  haben
alle  junge  kente,  von  20  bis  25  Jahren,  das  heiße,  diejenige  zu  erscheinen,  welche  zwischen  dem  tten
Jan  1791.  und  #ten  Jan.,  1796.  gebohren  sind  ,  worein  auch  die  von  der  Kandwehr  entlassene  und  be-#bschiedete
  dieses.  Augre  geboͤren,  Uebrigens  steht  jedem,  der  in  einem  entfernten  Obcramt  sich  aufhälr,
die  freie  Wabl  zu,  ob  er  zur  Musterung  nach  Hause  kommen,  oder  sich  bei  dem  Oberamt,  In  dessen
Bezirk  er  sich  aufhälr,  messen  und  visitiren.  kahn  will;  in  diesem  Fall  aber,  wird  cs  ihm  zur  haupfs
sächlichem  Pälcht  gemacht,  ohne  Verzug  den  Erfund  des  betrefsenden  Oberamts  an  die  unkerzeichnete
Stelle  einzofinden.  Den  12  Jav.  1616.  -  K.  Oberamt.

Paihbingen  an  der  Enz.  Die  Revifion  der  Rekrutirungspflichligen  Mannschaft  wird  am
K.  Febr.  d.  J.  ihren  Anfang  nehmen,  bei  welcher  dismal  alle  Individuen  vom  vollendeten  20  bis  zum
wwrürgelegten  25ten  Jahr,  und  zwar  da  der  1.  Jan.  der  Rorimal-Tag  ist,  alle  diejenige,  welcht  vom
d  JaFzn  1791  bis  zum  31.  Dec.  1705.  gebohren  sind,  in  so  fern  sie  nicht  durch  fröhere  allerbchste
Verordnungen  von  persbulicher  Stellung  despensirt  sind,  persönlich  zu  erscheinen  haben,  denjenigen  dero
elben  jedoch,  welche  sich  in=  von  dem  hiesigem  Oberamt  sehr  entfernten’  Orten  nufbalten,  ist  gestattet,
daß  sie  sich  bei  dem  Oberamt  ibres  Ausenthaltsort  messen,  durch  den  Oberamts-Arzt  vifftiren  lassen,
und  aberamtlich  legalisirte  Certifikate  ner  den  Erfund  einsenden,  welche  aber  noch  vor  dem  1.  Febr.
d.  J.  beigebracht  werden  müssen,  widrigenfalls  sse  unter  die  Abwesende  gesezt,  und  als  selche  nach
Maasgabe  der  Kin.  Rekrutirungs=  Gesze  dehandelt  werden  würden.  Jugleich  werden  alle  Hoch=  und
Wohüldbl  Stellen  ersacht,  keinem  Rekruttwungspflichtigen  von  dem  oben  demerkten  Ulter  nach  dem  1.
Fedr.  ohne  ein  neues  Certifikat  den  Aufenthalt  zu  gestatten,  sondern  solche  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen.
  Den  10,  Jan.  1816.  K.  Oberamt.

 

 

–

Urach.  Johann  Georg  Leuze,  Handelsmann  von  Ehningen,  blessgen  Oberamts,  wandert  mit
seiner  Fran  und  1  Kind  4  Schiersch  in  der  Schweiz  aus.  Seine  Glaubiger  werden  daber  aufgefordert,
  sich  binnen  Jahresfrist  mit  ihren  Anspruͤchen  bei  dem  Amt  Ehningen  zu  eloen.  Seen  11.  Jan.
14160  Oberamt.

Heilbronn..  Aus  einem  hiesigen  Prltatbause  sind  am  12.  vor.  Mon.  folgende  Kleidungsstbcke
entwendei  worden:  1  dunkelgrüser  neuer  tuchener  Krauenzimmer  Ueberrock,  ein  dunkelreihes  zizenes
Kleid  mit  schwarzen  Blümchen,  ein  weißes  zigenes  Kleid  mit  grönlechten  Blörnchen,  ein  scl-warzes  Tassent=
  Kleid,  10  neue  Hemder,  welche  mit  J.  P.  bezeichnet  sind,  6  paar  baumwollene  und  1  paar  wollenc
  Strümpfe,  ven  welchen  einige  Paar  mit  J.  P.  bezeichnet  sind,  ein  reibgesteinter  Barche#=  Reck
omt  Leible,  ein  dunkelblau  gesteinter  neuer  Barchent,'  Schurz,  2  Kittelen,  ven  welchen  das  eine  einen
eblauen.  Grund  mit'weißen  Dupfen,  hat,  das  andere  aber  hlau  gesteint  ist.  Serucr  2  goldenr  Fingerrirge,
in  drren  einen  ein  blauer  Stein  eingelegt,  und  mit  Perlen  garnirt,  der  andere  aber  von  ma  firem  Geld
and  mit  Blumen  gemodelt  ist,  und  1½  goldener  Anhänger=  welcher  die  Serm  zweicr  Her#chen  dar.
Schutliche  Obrigkeiten  werden  ersucht,  auf  die  Bester  oder  Perkäufer  dieser  Effekren  gerau  fab'den,
e  im  Benetung  ssall  arrenren,  und  hieher  einliesern  zu  lassen.  Den  11.  Jan.  1316.  K.  Oderamt.

Kirchbelm  unter  Tek.  Es  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht,  daß  in  den  diese
11  Anusorten  Schopfrch  und  Zeslim  Aichelberg,  die  nathrllche  ash  cnn  ausgebrochen

and.  Deu  17.  Jan.  1616.  amt  Kir  chz  eim