Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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dem= Sohn des vormaligen Königl. General, Consuls von Bär zu St. Petersbuss, 
Wastli v. Bär den Acces#bei der Kangler jenes Departements zu bewilligen gnäd. geruzt. 
  
  
Bobelshausen) Oberames Rottenburg. (Warnung vor dem Scribenten Johan= 
nes Schüßler.) Nach erhaltenen Anzeigen #ieht der von hier gebürrige Scribene Johan= 
nes Schüßler, ein Sohn des verstorbenen Schuleheißen Schüßlers herum, contra, 
hirt Schulden) und wacht ssch's gegenwärtig zum angelegentlichsten Geschäft, Familien= 
Verbindungen auszuspähen, und sich dann unter falschem Namen Commisstonen und 
Geld zu verschaffen. Das Publikum wird daher vor diesem Berrüger, dessen Signale, 
ment hienach bezeichnec ist, verwarnt) und dabet angefügt, daß er kein Vermögen besiu, 
und deßwegen auch von ihm kein Ersaz gegeben werden kann. Zugleich wird aber auch 
der vagirende Seribent Schüßler hierdurch öffentlich wufgefordert, vor dem hiesigen Ober- 
amt sich zu stellen, und über die gegen ihn eingeklagte Schulden und Betrügereien zu 
verantworten. Signalement des Scribenten Johannes Schüßlers. Derselbe ist :7 J. 
8 Monat alt, kleiner untersezter Statur, hat einen diken Kopf mis großen Augen, gros 
sen Mund und vollen rochen Wangen. Er ist gue gewachsen, hat kein sichtbares Gebre, 
chen, macht beim Lachen ein schaafmáäßiges Gessch#, und har reine große Fertigkeit und 
Frechheit im Lügen. Seine gegenwärtige Kleidung kann, hier nicht, engegeben werden. 
Den a. Dec. 1816. "-- Koͤnigl. Oberamt. 
Monrepos. Bis Dannerssag den 2.Jan. 1517 werden dahser §0 Schfl. vorzöglich schöne Ger- 
ste, 150 Schfl. Dinkel, und 106 ost Haber im bffenrlichen Aufstresch, hegen gleich baar Bezahlanz 
verkauft, wobei sich die Vebhaber an besagtem Tage Morgens 9 Uhr hier einfinden mogen. Dean 28. 
Dec. 1616. Kön. Oeconomie-Verwaltung. 
#Ldwenthal. Da bie unterm 16. Sept. bekanme gemachte und ven 4. Okt. vorgenommene Ver 
pachrung der berrschaftlichen Realitären zu 25wenthal allergnäbigst mcht genehmigt worden ist, so wit 
den 2. Jan. 1617 und die folgenden Tage ein nochmallger Verseihunge -Versuch damit gemacht werden. 
Dieselbe bestehen ) an Gebäuden: 1) in einer Mahlmüble wit &# Mablgängen und 1 Pobgeng- nbst 
einer Schneidmüble; 2) in einer Oeblmühle mit dem ndrbigen Stampfwerk und einer Hanfreide; 3) in 
einer Scheuer mit 3 Stallungen; 4) in emer größern Scheuer mMit 2 Dreschtennen und doppeltem Rind- 
viehstall, unter welchem ein großer Keller ist. B) An Gütiern in: 193 Ichrt. Aeckern, 1491 Ichn. 
MWieien, 103 Ichrt. Baum·. Gras= und Krautgarten, und un Ichrt. 15 Kuth. 60 Schuh Rebgareen. 
Süntliche Güter werden stückweise verpachtet, und hat jeder Pchrer einen ranglichen und sicheren Bür- 
en zu stellen, der sich zugleich als Selbstzähler verdindlich macht, jeder Pachlliebhaber zur Mahlmöt-= 
e bingegen hat sich durch ein obrigkeitliches Zeugniß auszuweisen, daß er die einem Muoͤller noͤthigen 
Kenmuisse besitze und eine Caution von ungefähr 1000 fl zu stellen im Stande sep. Die Verpach'nngs- 
Perhandlungen werden in der bo#rrschaftlichen Mäble zu Lwenthal vorgenommen, diese und die Oehl- 
mühle werden zuerst verpachtet und hiebei dem Pächter der Mabzmäbl das dem bieherigen Bestäpder 
eingeräumt gewesene Local in dem 2ten und Sten Stok des Mühl. Gebäudes zugesichert, und dann 
wird mit der Verpachtung des weitern Gebäude und der Güter forrgesobren werden. Die Pachrliebls- 
ber baden sich datzer am 2. Jan. Morgens um 0 Ubr in der Mühle- zu Lowenthal eigufinden, welches 
hiemit dffentlich belannit Hemacht wird. Den 16. Dec. 19816. ..-. 
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