Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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4.  Bei  Kumtmaßen  soll  die  Erhaltung  des  Maßraums  durch  eiserne  Beschläge,  Stangen,
Ülberwurfketten  und  dergleichen  möglichst  gesichert  sein.  Überwurfketten  dürfen  nur  an  den
Rungen  oder  an  solchen  Stellen  der  Wände  angebracht  sein,  die  durch  Querleisten  gehörig
verstärkt  sind.

Zulässig  sind  Aufsatzbretter  zur  Erhöhung  der  Seiten-,  End=  und  Scheidewände,  doch
darf  die  durch  sie  bewirkte  Vergrößerung  des  Maßraums  nur  ein  ganzes  Vielfache  von
einem  halben  Kubikmeter  betragen.  ·

Weitere  Bestimmungen  über  Abmessungen  und  Einrichtungen  von  Kumtmaßen  können
die  Aufsichtsbehörden  erlassen.
8  64.

Bezeichnung.

Der  Raumgehalt  ist  bei  allen  Maßen  nach  Hektoliter  oder  Kubikmeter  zu  bezeichnen
und  zwar  mit  dem  ausgeschriebenen  Wort  oder  den  Abkürzungen  hl,  chm.  Sind  Aufsätze
bei  Kumtmaßen  vorhanden,  so  muß  jeder  von  ihnen  eingeschlossene  Raumabschnitt  für  sich
bezeichnet  werden.

Bei  den  Förderwagen  und  Fördergefäßen,  deren  Raumgehalt  nicht  einem  ganzen  Vielfachen
  von  0,  Hektoliter  entspricht,  ist  die  Raumgehaltsangabe  auf  Zwanzigstel  des  Hektoliter
  abzurunden.

8  66.

Fehlergrenzen.

Die  Fehlergrenzen  betragen:
bei  Kastenmaßen,  Lösch=  und  Ladegefäßen  sowie  Rahmen=  oder  Aufsetzmaßen
.......  .einHunde1-tstel
beiFörderwagenundFördetgcfäßen..  .einBietzigsteI

des  Raumgehalts.
Bei  Kumtmaßen  dürfen  Länge,  Breite  und  Tiefe  von  den  vorgeschriebenen  Sollwerten
höchstens  um  ein  Hundertstel  abweichen,  jedoch  nicht  alle  in  gleichem  Sinne.

8  66.
Stempelung.

1.  Die  im  §  60  unter  a,  b  und  d  genannten  Maße  erhalten  einen  Stempel  über
der  Bezeichnung  dicht  unter  dem  Rande  oder  dicht  unter  dem  Beschlage,  einen  zweiten  Stempel
auf  der  gegenüberliegenden  Seite  des  Maßes  möglichst  dicht  am  unteren  Rande.

2.  Förderwagen  und  Fördergefäße  erhalten  einen  Stempel  am  oberen  Rande.  Der
Stempel  kann  auch  in  beliebiger  Entfernung  vom  Nande  an  besonders  geschützter  Stelle