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LEiebhaber eingeladen, sich dabei am Donnerstag den 15. d. M. Nachmittags 2 Ubr in der Deflbserei
dahier einzunden. Den 1. Febr. 1616. K. Cameralverwaltung daselbn.
Stuttgart. Nach allergnädigstem Befehl wird bei der Hofkellerei Lurwigebutg eln bedcutendes
OQuantum 1311er We#n im bffentlichen Aufstreich vertouft, und dieser am Dienslag den 15. Febr. d. J.
ebgeheolten werden. Es wird deswegen solches humu bffer tuch betandt gemacht, damit die Licbhader
sich an gedachtem Tage Vormittags 10 Ubht m der Hofküferei zu rudwigsdurg bei der Aufstreichs ver-
handlung einfinden moͤgen, wo sie die weitere Bedingungen zu vernehmen haben. Den 29. Jan. 1616.
« MachCametqlamtstuttgakr.
Beutessbach. Auf Kdnigl. Befehl wird bei der hiesigen Cameralverwaltung von dem herr-
schaftlichen Wein= Vorralh ein bedeutendes Quanlum 1311er Gewächs, in größern oder kleinern Par-
thlen, je nach dem Wunsch der Liebhaber im dffentlichen Ausslieich verkauft werden. Die Wersteigerung
dieser Weine wird Freitag den 16. Febr. vorgenon men und die Verhandlung auf allerhochste Raristca-
tion ausgesezt. Den 3. 5 1616. Kdn. Cameralamt.
Hinterhausen, Meersbu 7r im Baadenschen. Die unterzelchneten Stellen sind allergr Sdigst
engewiesen, mur den herrschaftlichen Rebgütern zu Hinterbausen und Merrsburg im Baabenschen unter
Vorbehalt der allergnäd,-stea Ratifikation einen Vertaufs = Versuch im Wege des dffentlichen Auf-
streichs zu machen; das Gur zu Hmecrthausen bepstehr in cinem zweistèkigten Gebäude, worinn 2 beiz-
dare Zummer, 2 Kammern, 1 Küche, ein Keller, ein Futtergang, eine Stallung und ein Heubeden,
in einem Back- und Waschhaus, in 51 Ichrr. Gras- und Baumgarten, worinn 2 kleine Fuchteiche,
und in 4 Ichm#. Reden; es ist gröstentheils mit elner Mauer umgeben, und liegt zunächst am Beden-
see nur eine Blerteistunde von Konstanz emfernt. Die Reben zu Meersdurg Halten 44 Icht im Meß,
liegen ebenfalls zund ust am Bodensee, haben die gü= stigste katze zum Weinbo#u und von dem dazu ge-
Lgen ganz odcu in denselben angedrachten Häuk ven genießt man dle reizendste Auesicht a##d#
obeniec. Die Aufstreichaverhandlungen werden an folgenden Tagen vorgenommen werden, nemlch
die des Guts zu Hinterhausen den 5. Merz d. J. Vormuags um 9 Uhr in, dem herrschaftlichen Gebäu-
de daselbst, aur die der Reden dei Meersburg den 6 Merz Vormutags 9 Uhr in dem Wirthehause
zum Bären allda. Die Kaufsllebhaber, welche die Gebände und Güter zuvor deaugenscheinigen lô###
nen, haben sich daher zur heftimmten Jeit an den ermeldten Or##en mit gültigen od#u#gkenlicken Ver-
mögens Zeugpissen errsien , einzufinden, und wird ihnen vorläufig erdfnet, daß die Kaufsch Unge theils
baar theils in verzinslichen Jielern bezahlt werden dörsen, doß der Käufer einen rauglichen und sichern
Bürßen zu stellen hat, und daß keiner, der nicht Landes-Constirunonsmäsig zum A#egenschafrerwerden
iuim Lande geeignet ist, zum Kauf zugelassen werde. Welches hiemit bffentlich dekannt gemacht w
Den 29. Jan. 1816. Kön. andvogtei= Sten#eramt am Beodensee, und Cameralamt Fridercchshafen.
Schorndorf. In Gemäsbeit des ertbeilten allerhöchsten Befehls wird die biesige Cameral= Ver-
waltung Samstag den 17. Febr. d. J. Vomunags 10 Uhr ein sihr dedeutendes Quanum 1311# Wei-
ne von vorzüglicher Qualitäht im böffenrlichen Vosstreich verkaufen, und nach der Cenvenieng der Lib-
haber diese Weine in größeren oder kleineren Partzien, seilbieten. Den 1. Febr. 1816
K. Cameral= Verwaltung.
Waibling en. Bis Samstag den 47. Febr. wird cin vicht unbedentendes Quantum von Wein
Ster Gewächs aus dem herrschaftl. Keller allhier unter dem Vorbehalt der allethöchsten Ratifikanos
durch Aafstreich verkanft werden, wobei sich die Lirbhaber des Volmittags 9 Uhr einfinden müögen.
Den 1. Febr. 1816. K. Cameralamt daselbst.
Berg. Die 3 berrschaftliche Mahlwäühlen allde, deren Bestand auf nächst Georgl# sich evdsget,
werden nach allerbochst. Befehl vom 24. Jan. wieder auf 6 Zahre an den Meistbietenden verllehen, zu
welcher Verhandlung Dienstag der 27. Febr. bestimmt worden. Jede dieser 3 Mählen hat 5 Mahl. u.
4 Gerdgang, nebst geraumiger Wodnung, Scheuer urd Stahung, wozu einem Besfländer noch gegen
5 Mrg. Wlesen u. 1 Kärhengärtlen #berlassen werden, auch erhält derselbe von der hiesigen Holzve wal-
tung ein Falbes Weß vüchene Scheitter zu Speiteln jägrlich unentgellich, und ist befugt, den 141##
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