64
Eodem ist der zu Calw in Untersuchung gekommene Michael Schimpf von Birken-
feld; Oberamts Neuenbürg, wegen Fälschung, mit viermonatlicher Festungsarbeit be—
straft, und rüksschtlich der Kosten das Erforderliche verfügt worden. ,
AmtzFebr.wurdeinderllnteksachustgs-SachegegenMichaelBezlenvonAbz
benweiler, Oberamts Tettnang und Consorten erkannt, daß
1) Inquisit Bezlen und
2) Johann Maner von Ruͤdenweiler, wegen mehrerer dolosen Brandstiftungen und
concurrirender anderer Vergehen, als resp. Raubattentats, Diebstähle, Gotteslästerung
u. L w., mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod zu bringen Kien, und. Zwar in der
Ordnung, daß Bezlen der Erecution des Mayer anwohnen, und erst nach dieser seine
Hinrichtung erfolgen soll, welches Straf, Urtheil auch wirklich den 33. dessslben zu. Ra-
vensburg vollzogen worden ist. — B
*“ wurden gegen die mitimplicirten Delinquenten folgende Strafen erkanm,
nemli
3) gegen Paul Ortlieb von Rogenhaus, wegen Theilnahme an einer Brandstiftung,
Raub= Attencate und anderer Vergehen, eine zwölfjährige,
4) gegen Joseph Sprenger von da, wegen Diebstähle, Gottesldsterung und entt
kernter Versuche einer Brandstiftung und eines Raub-Attentats, eine vierfährige,
5) gegen Kaver Krauer von da, wegen Diebstähle und Theilnahme an einer Brand-
stifeung, auch murhwilligen Eigenthums= Beschädigungen, eine drei und einhalbsährige,
4 0) gegen Conrad Sprenger von da, wegen Diebstähle u. s. w. eine achtmonatli,
e, endlich
7) gegen Johann · Thomas Ecker von Bernried, wegen Diebstaͤhle, eine sechsmo-
natliche Festungsarbeit. Auch wurde jeder dieser Inquisiten zum angemessenen Kosten-
Ersaß condemntrt.
Den 13. Febr. ist der zu Rottenburg verhaftete Christoph Günther von Rohrhalden
bof, Oberamts Rottenburg, wegen wiederholten Diebstahls, zu achtzehumonatlicher Fe,
stungsarbeit und nachheriger Reclust'n in ein Arbeirshauß bis zu erprobter Besserung
verurtheilt, und rücksichtlich der Kosten das Angemessene verfügt worden.
Unter dem 17. Febr. wurden die zu Rottweil wegen Diebstahls in Verbaft und
Untersuchung gekommene Franz Ganener und Fidel Knaisch von Geißlingen, Oberamts
Balingen, ersterer zu sechsmonatlicher, letzterer zu fünfmonatlicher Festungsarbeit, auch
beide zu Erstattung der Kosten verurheilt.
Am al. Febr. ist gegen den zu Eßlingen, wegen wiederholten Diebstahls, verhaf
teten Christoph Friedrich Unger von Stuttgart, neben dem Ersatze aller Kosten eine zwer
und einhalbjaͤhrige Festuͤngsarbeit erfannt, und die nachherige Verwahrung in einem Ar-
beitshauße auf sechs Monate verfuͤgt worden. ·
Den a6. Febr. wurde in der Untersuchungs= Sache gegen den in Gotteszell befind-
lichen Juchthauß= Strafling, Franz Anton Fakler von Neuhausen, Oberamts Eflingen,
wegen eingestandener Lödtung seines Kindes und des an der Martha Etsch von Halliat
kreuzthal auf vormaligem österreichischen Territorio begangenen Raubmords, unter Auf-
hebung des, wegen des ersteren Verbrechens am 1. Merz 131 3. gefällten, auf einem?