Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Rotbenmünster. Vermög ällerhoͤchsten Befehls soll das Koͤnigl. Maserteizut Aichbos bei 
Nichsheim von Georgli d. J. an auf fernere 42 Jahre im Wege des dffentlichen Ausstreichs verpachtet 
werden. Dieses Gut ist in 3 Pachtungen abgetheilt, wovon die erste neben ganz neuen Wohn= und 
Wirthschafto- Gebaͤuden 1 Ziegelbürte, 15 Ichrt, zweimädige und 6 Ichrr. einmédige Wiesen, 61 Ichrt. 
MAkerfeld in 3 Zellgen und 62 Ichrt. Waidgang enthált, die #brigen 2 Pachtungen zusammen aber ne- 
ben binlänglichen Wohn= und Echocomte, Bekleoen# 6 Ichrt. Girnen, 44 Ichrt. zweimäbige Wicsen, 
123 Ichri. Merfeld in 5 Zellgen und 124 Jauchert Waidgang in sich fassen. Zur Verleihuug diser 
# Pachtgüter haben wir Montag den 1. April d. J. beslimm##, an welchem Tage Vormitage 9 Übr 
sich die PachtTiebhader auf dem Aichhof guuf nden mogen. Es wird aber hiebel ausdrücklich demerkt, 
daß zur Pachtverhandlung nur solcht zugelassen werden, welche sich mit oberamtlich gesiegelten Zcugni's 
sen über ihre Kenntnige in der Kandwirtöschaft und über ein Schuldenfreies Vermogen von wenigstens 
30°0 fl. ausweisen konnen. Den 8. Merz 1616. Kön. Landvogteisteueramt am obern Nekar und 
Cameralverwaltung Rethenmünsier. 
Rottweil. Die den 29. Febr. d. J. vorgenommene in Nr. 7. dieses Blaats bekannt gemachte 
Verleibung des eine Stunde von Rottweil liegenden Hoss Neckarburg ist, wegen zu wenig erzielten 
bach'schiütage nicht genehmigt, sondern eine nechmallge Verpachtung allergnädigst angeordnet worden. 
jese Wieder-Verleihung ist nun auf Dienstag den 2. April d. J. Vormuttags ## Un auf dem Hof 
elbst, anberaumr, und wird mit dem Ansügen bffentlich bekannt gemacht, daß das Majereigut hinläng- 
liche Gebände, 2 Morgen Garten, 481 8 een Wiesen, 1721 Morgen Aker, 35 Morg. Watdseld, 
und 120 Morg. Halden, in sich halte, und daß zur Einrichtung der Feldwirthschaft, und Srellung eis 
ter Caution von 2500 fl., ein Pächter ein freies Vermögen von 4000 fl. nördig habe, übrigens wenn 
664. Liebhaber finden, der Hof in 2 Pachtungen hingegeben werde, die Pachtzeir aber 9 bis 12 Jahre 
nerc. Den 13. Merg 1616, Khn. Kahdvogtei= Steueramt am obein 2 und Cameral- 
mt Rottweil. 
Stuttgart. Der unter der Königk. Gensd'armerte zu Fuß gestaondene Michael Heffmann von 
N „, Oberamts Gaildorf ist am 20. Fcbr. auf dem Marsche ve#n Oebringen nach Gmünd de- 
tirt. Es werden daher alle Behdrden ersucht, auf denselben sahnden, ihn im Belrekungsfall arre#lis 
ren, und an unterzeichnete Behbdrde einliesern zu lassen. Den 19 Moerz 1616. 
dn. Commando der Gensd'ormeric. 
Meilngen, Uracher Oberamts. Von dem Königl. Insanterie Regiment Nr. 6. Krenpring ist 
der Gemeine Friedrich Kolling von Mezingen gebürtig, im Monat Dec. vor. Jabrs desertirt. Sämtli= 
che Pelizei- Brhörden werden daher ersuchr, auf denselben genau fahnden, thn auf Beircien arretiren, 
und hieher einlicsern zu lassen. Urach, den 6. Merz 1616= Kl. Oberamr. 
Neresbeim. Der unter der Kbnigl. Gensd'armerle gestandene, Joseph Standeneker von Dilchin- 
gen, ist den §. dieses aus der Garnison Stuttgart desertirt. Alle Hoch= und Wobllbbl. Beamtungen 
werden nun gesiemendst ersucht, auf diesen, Deserteur Bar fabsden, und ihn im Betretungefall hicher, 
oder in die Garnison Stuttgart einliefern zu lassen. Den 15. Merz 1616. K. Oberamt. 
Ravensburg. Der unter dem Königl. Cavallerie= Regimente Nr. 5. Jäger Krouprinz stebende 
Joseph Hecht von Worbenwangen, hat sich nach Ablauf seineo am lezten Febr. zu Ende gegangenen 
Urlaubs bei seinem Regmen nicht eingefunden, und ist sein gegenwärtiger Aufenkhalt unbekannt. Nach 
aller Wahrscheinlichkeit ust derselde deserlirt, weßwegen sämtliche obrigkeiliche Behdrocn ersucht werden, 
auf ihn zu sahnden, und ihn im Betretungsfalle an das Regiment, oder die untergeichnete Stelle cinzu- 
kKesern. Den 10. Merz 1816. K. Oberamt. 
  
  
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Maulbronn. Jobann Andreas Zehender von Guͤndelbach, welcher nach Kreuznach auswandern 
darf, wird innerhalb eines Jabres von seinem Vater Heinrich Zehender vertreten, weßwegen alle, wel- 
che eine Ferd# ung an ihn zu machen haben, sich inner dieser Frist an letztern wenden müssen. Den 
29. Frbr. 1616. K. Oberamt,
	        
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