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wandte dieß Orts nicht bekannt sind, so werden solche aufgefordert, sich innerbalb 4 Wothen als solche
zu legitimiren, und auf den ihnen dann vorzulegenden st#atum acurum ei pessivum zu erklären; und
da ebenso seine Gläubiger nicht bekannt sind, so werden alle diejenige, welche eine rechtmäßige Forde-
rung an ihn zu machen haben, ausgefordert, am Dienstag den 23. April Vormittags 8 Uhr auf hiesi-
geem Ratthaus entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre For-
erung gehdrig zu erweisen, indem sie sonst durch das am Dienstag den 30. April Vormittogs 10 Uhr
auszusprechende Präklusiv= Erkenntnig mit ihrer Forderung von der Maße ganz ausgeschlossen würden.
Uebrigens wird sowohl den Gländigern als den Erben zur Nachricht angefögt, daß das ganze vorhan-
dene Vermdgen in Kleidern und Preriosen bestehe, welche zusammen für 299 fl. 4 kr. angeschlagen sind,
worauf aber die Frau Stiefmutter des Herrn Kapf, welche solche ihm nur mit der Bedingung überlas-
"l b#at, daß wenn er im Helde bleiben sollte, ibr solche nebst dem sonstigen Jnviel Empfang wieder zu-
allen sollen, nunmehr die Summe von 361 fl. 50 kr. sordert. Den 18. Merz 1816. K. Oberamt.
Gmünd. Joseph Baumhauer, Rosenwirth von Waldstetten hat sich bereits am 11. Ke. d. J.
angeblich in Geschäften von aue eneferne- und ist bisher nicht wieder zurückgekommen. a nun kein
Grund seiner so langen Abwesenheit bekannt ist, so wird er zur Rükkehr #nnerhalb 14 Tagen hiemit auf-
efordert, falls er 4% ader nach dieser Frist noch auger dem hiesigen Oberamtsbezirke berreten lassen
ollte, werden die Hochlbbl. Obrigkeiten geziemendst ersucht; ihn an die unterzeichnete Seelle einliefern
zu lassen. Den 12. Merz 1516. Kl. Oberamt.
Heilbrounn. Der gewesene Cameralamts= Seribent zu Güglingen, Georg Ludwig Rieger, von
hier, hat sich kürlich heimlich von da entfernt. Derselde wird daher hlemit dffentlich vorgeladen, binnen
6 Wochen a dato vor der unterzeichneten Behörde um so gewißer zu erscheinen, und sich sowohl über
seine Eutweichung zu verantworten, als auch, wegen der von ihm conrtrahirten Schuld seine Erklärung
abzugeben, als nach Verfluß dieses Termins ergehen wird, was Rechtens ist, Den 14. Merz 1616.
" K. Oberamt.
Künzelsau. Der hinach signalisirte Baurenknecht Johann Mathes Knobel von Kupserzell, wel-
cher wegen Diebstahls dghier in Verhaft und Untersuchung gekommen ist, wurde, nach beendigter Un-
tersuchung und bis zur Einlangung des allerhöchsten Straf-Urtheils, seines Arrests, gegen juratorische
Caution, entlassen, und hat sich nun obne oberamtliches Verwitzen aus seinem Aufemntdalts-Ort cut-
Here, so daß man denselben bis jegt nicht hat auskundschaften können. Hoch= u. Wodhlldbl. Ortsobrig-
eilten und Polizei= Behbrden werden geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling fahnden, denselben aus
Betreten arretiren und wohlverwahrt hicher einliefern zu lassen. Signalement. Johann Mathes Knobet
ist 31 J. alt, 53° 6“ 3“ groß, hat eine untersetzte Statur, blondes Haar, hobe Silne, blane Augen,
blonde Anabraunen, volle Wangen, kleine Nase, gewöhnlichen Mu ed, gute Zähne, rundes Kinn, vok-
les Angesichr, frische Gesichtsfarbe, gerade Beine. Bei seiner Entlassung war derselbe mit einem zekig-
ten Baurenbur, einem abgerragenen blau-tüchenen Bauernkittel mir goßen metallenen Kubpsen, floret-
seidnem Halstuch mit schwarz und rothen Streifen, einer scharlach rotben kreppenen Weste, dlau zeu-
genen mit erhabenen metallenen oder zinnernen Kndpfeu besezten Hosen, schaasbraunen wollenen Strüm-
pscen und Schnallen, Schuhen bekleidet. Den 11 Merg 1610. K. Oberamt.
Tübingen. Bernhard Kraft von Derenhausen, Tübinger Oberamts, Meggerpursch, ist wegen
eines begangenen Diebstobls flöchtig geworden, und bisher nicht mehr zur Hand zu bringen gewesen.
Alle resp. Hoch= und Wohlldbl. Obrigkeiten und Polizei = Stellen werden demnach ersfacht, auf diesen
Flüchtung, (welcher 251 J. alr, ungefähr 6 Fuß groß, mittelmäßig starker Statur ist, dunkelbraune
abgeschittene Haare, braune Augbraunen, große breite Stirne, graue Augen, cine lange onten ciwas
breite Nase, volle Wangen, großen Mund, gute gesunde Gesichtsfarbe, gute Zähne, rundes Kinn,
nicht starken schwarzen Bart, gerade Beine hat, und vorzüglich daran kenntlich ist, daß ihm das vor-
dere Gelenk des linken Daumens sehli. Bekleider war er bet seiner Eneweichung mir 1 r#en Hur,
4 blau tüchenen Ueberrok, 1 schwarz seiden Holstuch, 1 rotb und schwarz gedupften Weste ven Casimir,
schwarzen kurzen ledernen Hosen und Sriefel,) fahnden, ihn auf Betreten handfest machen, und wohl-
verwahrt an das Oberam Tübingen ausliefern zu lassen. Den 14. Merz 1816. K. Oberamt.