Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Uns Unser Staats-Rath v. Weckherlin, der zugleich vorfendes Mitglied der 
Früchte-Kaufs- und Pertheilungs= Commission ist, sodann 
der Ober-Regierungs-Rath Mosthaf, 
der Ober-Finanz-Rath Frisch, und « 
die Hof- und Finanz-Raͤthe Waldhbauer und Majer 
ernannt, uud Wir geben euch anheim, wen ihr aus eurer Mitte dazu bestimmen 
Möget. . 
Zugleich beziehen Wir Uns auf diejenigen Verordnungen, welche Wir wegen Un- 
terstütung der Armen in der gegenwärtigen Noch, und besonders auch wegen der 
Veluer. Deetang: und nochdürftiger Anschaffung von Saat= und Sustentations- 
Früchten durch das heutige aussrordentliche Staats= und Regierungsblatt haben 
bekannt machen tassent und fügen noch überdieß in Ansehung der in eurer Sitzun 
vom 1½2. d. M. zur Sprache gebrachten Maas--Regeln einer #ruch-, Sperur, der V 
zeichnung der vorhandenen Frucht-Vorräthe und Erhöhung des Ausfuhr-Imposts an, 
daß wir unter den dermaligen Umständen zwar so, wie es auch vermdge des nach der 
geschehenen Abstimmung erfolgten Schlusses die Anüche der Stände-Versammlung 
gewesen ist, die Sperre und Aufzeichnung zur Zeit nicht für nüßlich gehalten, hin- 
gegen die Erhöhung des Imposts auf den im Königreich Baiern bestimmten Fuß für 
angemessen erachtet haben, und daher solche unverzüglich verordnet werden wird. 
Gegeben Stuttgart, im Königl. Geheimen-Rathe,, den 17. April 1877. 
– Auf Befehl des Konigs. 
Allgemeine Brrordming, betreffend die Be zollung der in's Ausland gehenden Nohrungs-Mittel. 
6 Willlihem u. 
Durch die außerordentlich gohen Preite aller Rahrungsmittel und die vießfalls 
in Nachbar-Staaten bestehenden Maasregeln sinden Wir Uns bewogen, den bisheri- 
gen Ausfuhrzoll für nachstehende Gegenstände in der Maase abzuändern, daß bis auf 
weitere Verfügung bezahlt werden soll: 
Von Von 
* Württemb. Sime# oder 7 Württemb. Scheffel. 
Kernen, Waizen, Roggen) Erbsen, 
Linsen, Welschkorn (Heidekorn) 
Hirsen, Ackerbohnen und Garten- 
Bohnen, gerändelte oder Kochger- 
ste, und Haberkern .- -fl.-4fl-, »Oui«-; 
Gerste und Malz . 1 fl. 12 kr. 9 fl. 36 kr. 
Dinkel (Beesen), und Einkon — 43 fr. . fl. : kr. 
Haber ........... —.·36tt- 4«fl.48kk. 
Erdapfel und. Erdbirnen (Kartoffel) — 36 kr. 4 fl. 48 kr. 
Mehl, Gries und Grüze aller Art . F. #4 kr. 19 fl. ## kr 
–
	        
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