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Uns Unser Staats-Rath v. Weckherlin, der zugleich vorfendes Mitglied der
Früchte-Kaufs- und Pertheilungs= Commission ist, sodann
der Ober-Regierungs-Rath Mosthaf,
der Ober-Finanz-Rath Frisch, und «
die Hof- und Finanz-Raͤthe Waldhbauer und Majer
ernannt, uud Wir geben euch anheim, wen ihr aus eurer Mitte dazu bestimmen
Möget. .
Zugleich beziehen Wir Uns auf diejenigen Verordnungen, welche Wir wegen Un-
terstütung der Armen in der gegenwärtigen Noch, und besonders auch wegen der
Veluer. Deetang: und nochdürftiger Anschaffung von Saat= und Sustentations-
Früchten durch das heutige aussrordentliche Staats= und Regierungsblatt haben
bekannt machen tassent und fügen noch überdieß in Ansehung der in eurer Sitzun
vom 1½2. d. M. zur Sprache gebrachten Maas--Regeln einer #ruch-, Sperur, der V
zeichnung der vorhandenen Frucht-Vorräthe und Erhöhung des Ausfuhr-Imposts an,
daß wir unter den dermaligen Umständen zwar so, wie es auch vermdge des nach der
geschehenen Abstimmung erfolgten Schlusses die Anüche der Stände-Versammlung
gewesen ist, die Sperre und Aufzeichnung zur Zeit nicht für nüßlich gehalten, hin-
gegen die Erhöhung des Imposts auf den im Königreich Baiern bestimmten Fuß für
angemessen erachtet haben, und daher solche unverzüglich verordnet werden wird.
Gegeben Stuttgart, im Königl. Geheimen-Rathe,, den 17. April 1877.
– Auf Befehl des Konigs.
Allgemeine Brrordming, betreffend die Be zollung der in's Ausland gehenden Nohrungs-Mittel.
6 Willlihem u.
Durch die außerordentlich gohen Preite aller Rahrungsmittel und die vießfalls
in Nachbar-Staaten bestehenden Maasregeln sinden Wir Uns bewogen, den bisheri-
gen Ausfuhrzoll für nachstehende Gegenstände in der Maase abzuändern, daß bis auf
weitere Verfügung bezahlt werden soll:
Von Von
* Württemb. Sime# oder 7 Württemb. Scheffel.
Kernen, Waizen, Roggen) Erbsen,
Linsen, Welschkorn (Heidekorn)
Hirsen, Ackerbohnen und Garten-
Bohnen, gerändelte oder Kochger-
ste, und Haberkern .- -fl.-4fl-, »Oui«-;
Gerste und Malz . 1 fl. 12 kr. 9 fl. 36 kr.
Dinkel (Beesen), und Einkon — 43 fr. . fl. : kr.
Haber ........... —.·36tt- 4«fl.48kk.
Erdapfel und. Erdbirnen (Kartoffel) — 36 kr. 4 fl. 48 kr.
Mehl, Gries und Grüze aller Art . F. #4 kr. 19 fl. ## kr
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