Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Michts desto weniger haben Se. Köͤnigt. Majestaät, geleitet durch die 
gnaͤdige Ruͤcksicht, welche Sie immer darauf zu nehmen geneigt sind, daß Alles ver- 
mieden werde, wodurch die Stände-Versammlung compromittirt werden könnte, aus- 
drücklich befohlen, daß Se. Furstl. Gnaden, aus Peranlassung Hochdero gestrigen 
verehrlichen Zuschrift, auf diesen Stand der Verhaältnisse noch insbesondere aufmerk- 
sam gemacht werden sollen. . 
Indem der Unterzeichnete sich hiermit der allerhöchsten Anfträge entledigt, benußt 
er diese Gelegenheit) Sr. Fürstl. Gnaden die Vorsicherung seiner ungeheuchelten 
verehrungsvollen Gesinnungen zu erneuren. 
Sich damit 2c. Stuttgert, den zg. März 1877. 
Von der Lühe. 
II. 
Note des Fürsten v. Waldburg-Zeil-Trauchburg, an den Staatsminißer von der Lühe, 
vom 12. April 1817. 
Eurer Ercellenz habe ich die Ehre, Nachricht zu geben, daß morgen Vormittag 
10 Uhr sich die Stnde in einer außererdentlichen Sitzung versammeln werden, um 
ausschließend ssch über den Gegenstand der gegenwärtigen Fruchttheurungs= Angele- 
genheit zu berathschlagen. Sich damit 2½c. Stuttgart, den 13. Ap### 2627. 
Fürst von Walburg-Zeil-Trauchburg, 
Präsident. 
III. 
Note des Staaks= und Justiz-Ministers, Gcheimen-Raths von der Lühe, an den Fürsten von 
Waldburg-Zeil-Trauchburg, als Prásidenten der Stiände-Versammlung, vom 11. April 1817. 
Auf die heutige verehrliche Note Sr. Frstl. Gnaden, des Hr. Fürsten v. Waldburg- 
Jeil-Trauchburg, hat der Unterzeichnete die Shre, Sr. fürstlichen Gnaden ergebenst 
zu erwiedern, daß, da der Gegenstand der auf morgen angek Un- 
digten Sihung der Stände-Versammlung mic dem in der dis 
seitigen Note vom 29. v. M. erwáhnten, noch nicht gehobenen 
Anstande durchaus in keiner Beziehung steht, und vielleicht manche 
der Versammlung zu ertheilenden Notizen über die bisherigen Maaßregeln und die 
Anusschten der Regierung in der zu berathenden wichtigen Landes= Angelegenheit für 
die Sache selbst von erheblichem Nutzen seyn können) die Köoniglichen Geheimen= 
NRäthe kein Bedenken finden, der morgenden Sibung anzuwohnen. Der Unterzeich 
nete benuszt diese Gelegenheit, Sr. Füestlichen Gnaden die Versicherung seiner aus— 
gezeichnetesten Hochachtung zu erneuern. Stuttgart) den 232. April 1617. 
Von der Lühe.
	        
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